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Experten-Antwort

Wann volle EM-Rente auf Dauer

von martinarina22.10.2018 | 00:06
228 Ansichten
4 Antworten

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Hoffentlich kann mir jemand helfen. Seit 9/2011 beziehe ich die volle Erwerbsminderungsrente. Es ist KEINE Arbeitsmarktrente. Ich bin Jahrgang 1965. Die Rente wurde nun bis 12/2021 verlängert. Das ergibt einen Rentenbezug von 10 Jahren und 3 Monaten. Meines Wissens geht die befristete volle EM-Rente nach 9 Jahren in eine unbefristete Rente / Rente auf Dauer über. Ist die Befristung bis 12/2021 ein Irrtum? Oder ist dann die Rente automatisch unbefristet? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 102 Abs.2 SGB VI sind Renten wegen Erwerbsminderung grdsl. zu befristen.

Die Zahlung einer Dauerrente kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Renten, die von der allgemeinen Arbeitsmarktlage abhängen sind immer zu befristen.

Eine wiederholte Befristung einer Rente rein aus medizinischen Gründen kann nur für max. neun Jahre erfolgen.

Falls Ihre Rente tatsächlich immer aus rein medizinischen Gründen befristet wurde, können Sie den zuständigen Rententräger um Überprüfung der letzten Weitergewährung bitten, da die neun Jahre überschritten wurden.

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3 Antworten

egal (der Erste)am 22.10.2018 | 08:31
Ich vermute mal, die Rente WAR zunächst mal eine sogenannte Arbeitsmarktrente und das verschlechterte Leistungsvermögen von unter 3 Stunden ist dann erst irgendwann in einem Weitergewährungsverfahren eingetreten. Dann wäre die höchstens 9-jährige Befristung erst ab diesem Zeitpunkt zu beachten.
martinarinaam 23.10.2018 | 16:37
Vielen Dank für Ihre Nachrichten. Es war mit Sicherheit nie eine Arbeitsmarktrente. Da ich nun erstmal erleichtert bin und Stress mir sehr schadet, könnte ich es auch einfach so laufen lassen und wäre nach Ablauf der 9 Jahre auf der sicheren Seite, also ohne weitere Befristung? Vielen Dank im Voraus.
-am 24.10.2018 | 09:37
Zitat von martinarina anzeigenausblenden
Hallo Martinarina, dass Ihre Rente nach 9 Jahren Befristung unbefristet zu leisten ist, muss noch von Ihrem Rentenversicherungsträger mit Bescheid festgestellt werden. Sie sollten also gegen den befristenden Bescheid Widerspruch einlegen. Ist die Widerspruchsfrist von einem Monat bereits abgelaufen, sollten Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
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