Sie müssen jedes Beschäftigungsverhältnis melden.
"Ich arbeite seit xyz bei Fa. abc" würde also zunächst ausreichend sein. Ihr Rententräger wird in die Lage versetzt weitere Ermittlungen anzustellen.
Falls es einen Arbeitsvertrag gibt, so bietet sich an diesen in Kopie einzureichen. Lohn und Stunden ergeben sich idR aus einem solchen Vertrag.