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Experten-Antwort

Was Infos braucht RV bei Hinzuverdienst

von Stefan22.03.2018 | 17:11
475 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich fange neben meiner EM-Rente einen Minijob an. Welche Informationen muss ich der Rentenversicherung mitteilen? Wochenstundenzahl, Arbeitgeber, Lohn?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie müssen jedes Beschäftigungsverhältnis melden.

"Ich arbeite seit xyz bei Fa. abc" würde also zunächst ausreichend sein. Ihr Rententräger wird in die Lage versetzt weitere Ermittlungen anzustellen.

Falls es einen Arbeitsvertrag gibt, so bietet sich an diesen in Kopie einzureichen. Lohn und Stunden ergeben sich idR aus einem solchen Vertrag.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Groko,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Nächstes mal bitte gerne wieder mit Tipps, Hinweisen oder anderen hilfreichen und unterstützenden Informationen ;)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Stephan Sam 22.03.2018 | 17:30
Hallo, alle Informationen die Relevant sind. Steht explizit im Rentenbescheid. Alternativ telefonischen Kontakt mit der DRV aufnehmen. Das passt schon. Viel Glück. Gruß
Alfredam 22.03.2018 | 17:19
Das steht alles ganz klar in deinem rentenbescheid.
Fastrentneram 22.03.2018 | 19:40
An die Adresse aus Ihrem Rentenbescheid!
Stefanam 22.03.2018 | 19:23
Ok, und das Ganze an eine bestimmte Abteilung der RV oder einfach an die generelle Adresse?
W*lfgangam 22.03.2018 | 19:40
Hallo Stefan, generell reicht, Hauptsache Ihre VersicherungsNr steht mit drauf, dann findet das auch den Weg zum zuständigen Mitarbeiter. Sie können ein 'Kennzeichen' (hinter der VersicherungsNr., wenn vorhanden) mit angeben, bei älteren Bescheiden ist das aber häufig im Rahmen von internen Umorganisationen nicht mehr aktuell. Gruß w.
Grokoam 23.03.2018 | 07:43
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ok, und das Ganze an eine bestimmte Abteilung der RV oder einfach an die generelle Adresse?
Hallo Stefan, generell reicht, Hauptsache Ihre VersicherungsNr steht mit drauf, dann findet das auch den Weg zum zuständigen Mitarbeiter. Sie können ein 'Kennzeichen' (hinter der VersicherungsNr., wenn vorhanden) mit angeben, bei älteren Bescheiden ist das aber häufig im Rahmen von internen Umorganisationen nicht mehr aktuell. Gruß w.
Blubb.
Fortitude oneam 23.03.2018 | 11:39
Wow, endlich mal ein Experte mit Humor. Ich habe schon immer gesagt, unser Groko (echter) ist der Beste. Schön das es Dich gibt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Kaiseram 23.03.2018 | 13:11
@ Groko, vielen Dank für Ihren Kommentar. Nächstes mal bitte gerne wieder mit Tipps, Hinweisen oder anderen hilfreichen und unterstützenden Informationen ;)
Wow, endlich mal ein Experte mit Humor. Ich habe schon immer gesagt, unser Groko (echter) ist der Beste. Schön das es Dich gibt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Dafür wäre allen geholfen wenn Du schweigen würdest, denn rechtlich hast Du nicht viel zu sagen.
Angelaam 23.03.2018 | 13:44
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Wow, endlich mal ein Experte mit Humor. Ich habe schon immer gesagt, unser Groko (echter) ist der Beste. Schön das es Dich gibt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Dafür wäre allen geholfen wenn Du schweigen würdest, denn rechtlich hast Du nicht viel zu sagen.
Auch uns wäre geholfen, wenn du for ever schweigen würdest.
Grokoam 23.03.2018 | 13:51
aber sicher doch. ;-)
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