Wenn Sie die Zeit erübrigen können, rate ich Ihnen zu einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Jedoch weise ich gleich darauf hin, dass bei manchen (häufig kleineren) Beratungsstellen Beratungen grundsätzlich nur aufgrund einer vorherigen Terminvereinbarung möglich sind, da dort aufgrund der großen Nachfrage, die auf den einzelnen Berater zu kommen, die komplette Öffnungszeit ausgebucht ist.
In vielen Fällen kann Ihnen der Berater dort vor Ort die gewünschten Rentenauskünfte erteilen. Hinzu können dort noch einige andere Fragestellungen (in etwa die nach der voraussichtlichen weiteren Rentensteigerung unter Berücksichtigung der beiden unterschiedlichen Rentenbeginne) beantwortet sein. Je nach Konstellation kann es jedoch aber trotzdem vorkommen, dass die Auskünfte noch nicht direkt mit nach Hause gegeben werden können, da die Rentensachbearbeitung eingeschaltet werden muss. Nicht zuletzt deshalb rate ich zu einem Besuch bei der Beratungsstelle. Häufig sind in letztem Fall weitere Vordrucke auszufüllen.
Wenn Sie hingegen ein formloses Schreiben an Ihren Rentenversicherungsträger richten, dieser jedoch evtl. noch weitere Informationen von Ihnen brauchen sollte, müssen Sie die Ihnen dann zugesandten erforderlichen Vordrucke ohnehin ausfüllen und womöglich sogar bei Fragen, die die Vordrucke betreffen, trotzdem zur Beratungsstelle.
Selbst wenn keine Rückfragen mehr gehalten werden, braucht die Bearbeitung Ihres formlosen Schreibens auch eine gewisse Zeit. Daher würde ich lieber auf einen Termin bei der Beratungsstelle warten, da Sie von dort entweder selbst die Auskunft direkt mit nach Hause nehmen können, oder der Berater (meistens online) die entsprechenden Informationen gezielt an den zuständigen Rentenversicherungssachbearbeiter sendet.