Hallo Althaus,
leider kann ich Ihnen in dieser Frage auch keinen sinnvollen Rat geben. Das versäumte Vorsorgen nachzuholen ist - insbesondere im Rahmen der gesetzliche Rentenversicherung - prinzipiell nicht möglich.
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Hallo Althaus,
leider kann ich Ihnen in dieser Frage auch keinen sinnvollen Rat geben. Das versäumte Vorsorgen nachzuholen ist - insbesondere im Rahmen der gesetzliche Rentenversicherung - prinzipiell nicht möglich.
Ich weise auch darauf hin, dass der obige Beitrag nicht von mir stammt !hat sich wohl noch nicht überall rumgesprochen, dass die rente der gesetzlichen rentenversicherung das arbeitseinkommen nicht vollständig ausgleicht....Ich weise darauf hin, daß der obige Beitrag nicht von mir stammt ! Daß die gesetzliche Rente nicht ausreicht, ist einfach nur skandalös. Deshalb muss unbedingt ein auskömmliches bedingungsloses Grundeinkommen füe Alle her !
Auch hier: Herzlichen Glückwunsch. Diesmal für das Erkennen von Ironie. Im Übrigen ist Ihre Rentenformel inhaltlich unlogisch: Entgeltpunkte * Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunkte Laut Ihrer Formel würde demnach der Zugangsfaktor zweimal in die Rechnung einfließen. Das können Sie ja nochmal in §§ 64, 66 SGB VI nachlesen. Des Weiteren heißt das Entgel t punkte. Denn Entgelt leitet sich nicht von dem Wort Geld ab, sondern daraus, dass etwas entgolten wird (Beiträge -> Sozialleistung) Konnten Sie so weit folgen? Falls ja: Herzlichen Glückwunsch.Hab ich irgendwas vergessen?Ja! Nämlich, dass diese Aufzählung überhaupt keinen Einfluss auf die Rentenhöhe hat. Rentenformel = Persönliche Entgeldpunkte x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert. Konnten Sie so weit folgen?
Jetzt haben Sie das korrigiert, was ich Ihnen als Fehler aufgezeigt habe und geben dann noch die Quelle an? Langeweile? Ja natürlich werden Sie diese Faktoren da nicht finden (wobei - ein Blick in die Anlage 10 des SGB VI sich da mal lohnen könnte). Davon red' ich doch die ganze Zeit. Ironie ist wohl nicht Ihre Stärke.Im Übrigen ist Ihre Rentenformel inhaltlich unlogisch: Entgeltpunkte * Zugangsfaktor = persönliche EntgeltpunkteAch so? Dann versuchen wir es eben damit: Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor Nachzulesen dort: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Das hat auch niemals jemand behauptet.Deshalb werde ich auch nicht mehr näher auf Ihre saukomischen "ironischen" Beitäge eingehen.Dazu hatte Sie auch niemals jemand aufgefordert.
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