Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wechsel in die Privatwirtschaft

von Nina08.02.2008 | 19:56
1226 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin seit 5 Jahren Beamtin. Wie kann ich bei einem Wechsel in die private Wirtschaft meine Versorgungsansprüche für die Zeit als Beamtin sichern? Übernimmt der Staat eine Nachversicherung bei der Rentenversicherungsanstalt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "bekiss" schon erwähnt, ist der ehemalige Dienstherr verpflichtet Sie in der ges. Rente gem. § 181 SGB VI nachzuversi§ 184 Abs. 1 SGB 6 bestimmt, dass die Beiträge für die Nachversicherung fällig werden, wenn die Voraussetzungen für die Nachversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB 6) eingetreten sind, insbesondere Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung nach Absatz 2 nicht gegeben sind. Als Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Folgetag des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Beschäftigung bzw. des Wegfalls des Aufschubgrundes anzusehen.

chern.

2 Antworten

bekissam 08.02.2008 | 20:35
Beim Ausscheiden aus der Beamteneigenschaft ohne Versorgungsanspruch werden Sie durch Ihren Dienstherrn nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen als Beamte. Das ist zwar nützlich aber nicht ganz gerecht. Ihr Dienstherr spart so nicht nur die deutlich höher liegenden Bruttobeträge vergleichbarer Vergütungsgruppen Angestellter oder Arbeiter, sondern auch die Beiträge zur Zusatzversorgung (z. B. VBL).
Ninaam 09.02.2008 | 17:25
Hallo bekiss, danke schon mal für diese Information. Jetzt würde mich noch interessieren ob es irgendwelche zeitliche Begrenzungen gibt. Zum einen, ob es eine Grenze gibt bis zu der noch der gesamte Betrag an Rückstellungen zurückbezahlt wird. Oder ob es eine zeitliche Obergrenze gibt ab der gar nichts mehr zurückgezahlt wird. Viele Grüße Nina
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026