Guten Tag Woltar,
ich verstehe Ihre Sachverhaltsschilderung folgendermaßen:
Sie beziehen bisher aufgrund eines Hinzuverdienstes aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit statt der Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe nur eine halbe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Jetzt wollen Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit aufgeben und somit fiele der Hinzuverdienst vollständig weg.
Dann sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger unverzüglich über den Wegfall des Hinzuverdienstes informieren, damit die Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe schnellstmöglich aufgenommen werden kann.