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Experten-Antwort

Wechsel vin der halben EM-Rente zur vollen

von Woltar23.02.2017 | 13:55
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen,seit 01.05.2010 beziehe iche eine unbefrsdtete halbe EM-Rente, obwohl mir dort eine ganze Rente vorgeschlagen wurde. Ich lehnte damals die volle ab, weil ich es mit einer halbdn versuchen wollte. Bisher ging das auch so lala. Nun bin ich zum Entschluss gekommen nun doch die volle zu beantragen. Wie gdhe ich dabei vor. Vielen DNke im voraus für eure Antworten. Lg woltar

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Woltar,

ich verstehe Ihre Sachverhaltsschilderung folgendermaßen:

Sie beziehen bisher aufgrund eines Hinzuverdienstes aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit statt der Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe nur eine halbe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Jetzt wollen Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit aufgeben und somit fiele der Hinzuverdienst vollständig weg.

Dann sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger unverzüglich über den Wegfall des Hinzuverdienstes informieren, damit die Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe schnellstmöglich aufgenommen werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Woltar,

wenn Ihnen von Beginn an die VOLLE Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, diese wegen des Verdienstes aber nur als HALBE Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, dann müssen Sie nur den Wegfall Ihres Verdienstes anzeigen (die Entscheidung der vollen Rente greift dann wieder, Kürzungsgrund Einkommen gibt es dann ja nicht mehr).

Wenn die Ursprungsentscheidung schon auf HALBE Rente lautete, dann müssen Sie einen neuen Rentenantrag stellen (Kurzantrag - Formular R0110). Dann muss auch neu geprüft/erstmalig geprüft werden, ob aus gesundh. Gründen der Anspruch auf VOLLE Rente besteht.

Nach Ihren Schilderungen gehe ich in Ihrem Fall vorsichtig von der ersten Variante aus.

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9 Antworten

Mustafaam 23.02.2017 | 14:46
Du musst Termin bei DRV machen und einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen. Dann wirst du von Gutachter begutachet und der MDK der DRV entscheidet über Antrag
=//=am 23.02.2017 | 15:02
Zitat von Woltar anzeigen
Warum wurde Ihnen - auf Wunsch - die teilweise Rente anstelle der vollen Rente gewährt? Ist doch ziemlich ungewöhnlich. Haben Sie noch weitergearbeitet? Sie können einen verkürzten (!) Antrag auf volle EM-Rente stellen (bei der DRV holen oder auf der Website der DRV runterladen). Fügen Sie diesem Antrag am Besten aktuelle ärztliche Unterlagen bei. Vielleicht könnten Sie ein bißchen auf die Rechtschreibung achten, sonst kann man irgendwann gar nichts mehr verstehen. :-)
woltaram 23.02.2017 | 18:23
Guten Abend zusammen, vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Hier nochmal ein paar persönliche Angaben. Ich bin sehr stark sehbehindert und bitte des halb um ein wenig Nachsicht was meine Rechtschreibung betrifft. Ich arbeite im Moment in der Woche mit 22 Std. Mein Arbeitgeber hätte die Möglichkeit mich in den Härtefall zu schicken. Auf dieses Angebot werde ich wohl vergeblich warten. Verpflichtet ist er dazu nicht, leider. Ich hatte sehr darauf gehofft. Nun muss ich wohl den zweiten Teil der EM-Rente beantragen, weil es einfach gesundheitlich nicht mehr geht- Wie oben schon erwähnt bin ich sehbehindert. Links 5% und Rechts zwischen 20 und 25 % und es wird für mich immer schwieriger meine Arbeit gut zu Leisten. Ich wollte hier einfach nur mal "abklopfen" wie der richtige Antragsweg zur vollen EM-Rente ist. Einen schönen Abend Lg Woltar
Woltaram 24.02.2017 | 09:42
Guten Morgen an die Runde, bei mir trifft das Zweite zu, Mit wurde eine Volle EMR angeboten, die ich aber abgelehnt habe. Ich wollte und konnte es mir nicht vorstellen mit 49. Jahren in die Rente gehen zu müssen. Mein Arbeitgeber stimmt damals gottseidank einer halbtags Beschäftigung mit 22 Std. zu. Nun wird es aber täglich beschwerlicher und ich bin nun zum Entschluss die zweite Hälfte zu beantragen. Vielen Dank für die Infos, wie der Weg dazu ist. Ein schönes Wochenende. Woltar
JoBoam 24.02.2017 | 14:56
Immer noch nicht klar genug ausgedrückt. Entweder 1.: Volle Rente von DRV bewilligt Oder 2.: Halbe Rente bewilligt Wer hat was angeboten ? Es gibt nur Bewilligung oder Ablehnung. Arbeitgeber kann (Arbeitsplatz mit reduzierten Std.)) anbieten.
=//=am 24.02.2017 | 15:10
Wie auch immer - weshalb Sie eine volle EM-Rente damals abgelehnt und nur die teilweise "gewollt" haben, ist nicht ganz klar, aber stellen Sie den verkürzten Antrag, wie bereits beschrieben und teilen Sie der DRV außerdem mit, dass Sie Ihre Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen sehr einschränken oder sogar aufgeben müssen. "Mein Arbeitgeber hätte die Möglichkeit mich in den Härtefall zu schicken. Auf dieses Angebot werde ich wohl vergeblich warten. Verpflichtet ist er dazu nicht, leider." WAS ist denn damit gemeint?
Franz123am 24.02.2017 | 16:44
Hallo Woltar! Was stehte den im Rentenbescheid....? Bei mir stand damals drin das ich auf Kosten meiner Gesundheit arbeite......und bei Aufgabe meiner Tätigkeit die Volle Rente beantragen könne.....was ich dann später gemacht habe und diese wurd dann auch anstandslos umgewandelt.......hat nur sehr lange gedauert(Umwandlung) LG Franz
Sallyam 08.08.2018 | 22:25
WAS GIBT ES DARAN NICHT ZU VERSTEHEN? ICH HABE AUCH VON DEM GUTACHTER DIE VOLLE EM RENTE EMPFOHLEN BEKOMMEN UND HABE IHN DARUM GEBETEN; DER DRV NICHT SOWAS MITZUTEILEN; WEIL ICH MEHR ARBEITEN WOLLTE! BEI MIR GING ES BISHER GUT; ABER JETZT NICHT MEHR UND ICH MUSS AUCH DIE VOLLE RENTE BEANTRAGEN! AUCH ICH WERDE MICH JETZT INFORMIEREN MÜSSEN HIERÜBER. R0110 HABE ICH GERADE GELSESEN UND DIESE INFO HAT MIR ERST MAL WEITERGEHOLFEN! DANKE!! ICH HOFFE DIESES DEUTSCH UND MEINE RECHTSCHREIBUNG SIND VERSTÄNDLICH GENUG
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