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Wechsel von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis

von chris05.09.2007 | 16:08
3302 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte mich vor einem Jahr selbständig gemacht und einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt. Dieser wurde dann auch für die Dauer von drei Jahren genehmigt, da Existenzgründer mit einem Auftraggeber. Da ich jetzt aber in ein Angestelltenverhältnis wechseln werde stellt sich mir nun die Frage ob ich, für den bisher verstrichenen Zeitraum von einem Jahr, Rentenversicherung nachbezahlen muß.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.09.2007 | 09:33

Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für Ihre selbständige Tätigkeit.

Wird diese aufgegeben und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, erfolgt die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen nur für die neue Tätigkeit.

2 Antworten

FbeAam 05.09.2007 | 21:50
Nachzahlen müssen tun Sie nicht! Die Frage ist ob dies sinnvoll wäre. Dies können können Sie am besten mit Ihrer zuständigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abklären, dort kann man nämlich nachschauen wie derzeit Ihr Versicherungskonto aussieht.
Nicoleam 14.11.2007 | 17:18
Lohnt es sich für mich, eine Riesterrente abzuschliessen, wenn es sein kann, dass ich mich in ein paar Jahren selbständig mache? Kann ich den Vertrag weiterlaufen lassen bzw. umwandeln, oder ruht er dann und ist relativ wertlos, da ich am Anfang dafür spare, um die Kosten des Vertrages zu decken?
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