Sie wurden doch von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert. Da Ihr Dispositionsrecht (Wahlrecht) deshalb eingeschränkt war, erfolgte auch die Umdeutung in Erwerbsminderungsrente. Dass diese Rente niedriger ist als die später beantragte Altersrente wegen Schwerbehinderung spielt keine Rolle. Rückwirkend kann deshalb ein Wechsel von der EM-Rente in die „günstigere“ Altersrente nicht erfolgen.