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Experten-Antwort

Weder Ost- noch West Mütterrente

von Sonnja28.03.2019 | 20:02
100 Ansichten
4 Antworten

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gerade habe ich entdeckt, daß es gar keine vollen Mütterrentenpunkte gibt.Aber es heißt doch jeder der Kinder geboren hat bekommt so und soviele Entgeltpunkte. Warum werden diese nicht voll ausgezahlt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.03.2019 | 08:05

Hallo Sonnja,

Kindererziehungszeiten für Neurentner erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein Jahr Kindererziehung ergeben sich damit 0,9996 Entgeltpunkte (0,0833 x 12).

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

W*lfgangam 28.03.2019 | 22:04
Hallo Sonnja, na, da sind Sie aber sehr 'früh' dran mit dieser Entdeckung - die seit 1986 gilt ;-) Entsprechende Antwort dazu hat Ihnen bereits @Rückfrager geliefert, wie das da mit den EP für Kindererziehungszeiten ist. In Kombination mit bereits parallel vorhandenen/anderen Versicherungszeiten kann der Wert auf NULL eingeschrumpft werden. Eigentlich ersehen Sie das aus Ihrer bis 2017 erteilten/letzten Rentenauskunft, welchen EP-Wert die Erziehungszeiten haben UND warum ggf. geringer ausfallend. Lediglich bei schon _laufenden Renten_ wird pro Kind aktuell 0,5 EP draufgelegt, wie es auch schon 2014 war - 1 EP bei der laufenden Rente ontop. Alle anderen 'Mütterrentenkonten' ohne laufende Rente werden weiterhin individuell mit weiteren 6 Monaten Pflichtbeitragszeit bestückt und dann 'durchgerechnet', was es bringt/ob's was bringt. Gruß w. PS: Zu Risiken und Nebenwirkungen bei der Mütterrente fragen Sie bitte Ihren Gesetzgeber - oder in seinem Auftrag handelnde Personen ;-)
Rückfrageram 28.03.2019 | 21:14
Und wo haben Sie das entdeckt? Wer noch nicht in Rente ist bekommt für jeden Monat an Kinererziehungszeit 0,0833 Entgeltpunkte, das sind für 12 Monate dann 0,9996 also fast ein Punkt. Bei Kindererziehung in den neuen Bundesländern gibt es Entgeltpunkte OST, die noch nicht ganz soviel wert sind wie Entgeltpunkte WEST.
senf-dazuam 29.03.2019 | 09:10
So ist eben die Mathematik in Kombination mit der Gesetzgebung. 1. Ein Jahr Kindererziehungszeit soll 1 EP ergeben. 2. Es wird monatlich gerechnet, also jeweils 1/12 EP. 3. EP werden mit 4 Nachkommastellen berechnet, macht also 0,0833 EP pro Monat. 0,000033... fallen weg. 4. Betrchten wir wieder ein ganzes JAhr, sind das 0,0833 * 12 = 0,9996 EP. 5. Dann kommt noch hinzu, dass diese Entgeltpunkte gekürzt werden, wenn gleichzeitig "zu viel" verdient wurde. Was in Summe über die Beitragsbemessungsgrenze geht, das wird abgezogen. Wenn Sie also trotz Kindererziehung in der glücklichen Lage waren, etwas mehr als der Durchschnitt zu verdienen, wird die Kindererziehungszeit etwas schlechter bewertet.
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