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Experten-Antwort

Wehrdienst in der Türkei /als Leutnant/ deutsche Rentenversicherung

von Mehmet31.01.2021 | 10:25
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18 Antworten

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Guten Tag, Ich habe auf Kontenklärung bei Deutsche Rentenversicherung Hessen beantragt. Ich wollte die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei als rechtenrechtliche Zeit anerkennen lassen. Ich war Leutnant und Beiträge wurden von meinem Gehalt ausgezogen. Ich habe dafür sogar Versicherungsnummer von Anstalt für Soziale Sicherheit (SGK). Ich habe aber trotzdem dafür von Deutsche Rentenversicherung Hessen Ablehnung erhalten. Grund steht von Ihnen so: "Die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei kann weder nach innerstaatlichem Recht noch nach über-oder zwischenstaatlichem Recht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden." Ich habe im Internet gelesen " Der türkische Pflichtwehrdienst ist nicht rentenversichert und kann daher nicht berücksichtigt werden. Sie dürfen aber für diese Zeit nach türkischem Recht freiwillige Beiträge nachzahlen. Durch die Nachzahlung können Sie eventuell auch noch nachträglich die Wartezeit erfüllen." Ich war aber Leutnant bei der türkische Armee und habe wie ein Beamter monatlich Lohn gehabt und wurden davon schon Beiträge gebucht. In diesem Zusammenhang , Muss die Zeit , die ich bei der türkische Armee als Leutnant war, als rentenversichert berücksichtigt werden? Bitte um Feedback-Vielen Dank im Voraus.

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17 Antworten

Loniam 31.01.2021 | 10:59
Alter Schwede(Türke) die deutsche Rentenversicherung kann doch nicht Zeiten gutschreiben, die die in einem anderen Land versichert waren. Das ist Aufgabe der türkischen Versicherung. Da könnte quasi jeder, der irgendwo in Buktu etwas gearbeitet oder gedient hat, eine Rente in D. beantragen. Absurd, stimmts?!
WDam 31.01.2021 | 11:31
Weshalb glauben Sie, dass Sie hier eine positive Rückmeldung bekommen, wo doch schon eindeutig über Ihre Zeit in der Türkei durch Ihren zuständigen Rententräger entschieden wurde? Auch hier wird man Ihnen keine Antwort geben, nur damit Sie Ihnen gefällt. Absurd!
Siehe hieram 31.01.2021 | 11:30
Nein, diese Zeit muss nicht berücksichtigt werden. Evtl. können Sie hierfür Beiträge bei der Rentenversicherung der Türkei nachzahlen, nicht aber, wenn Sie von dort schon Rente erhalten. Genauere Informationen zum Thema Rente Deutschland und Türkei finden Sie in dieser Broschüre (Wehrdienst ab Seite 30) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Auf der Seite finden Sie auch das maßgebliche Sozialversicherungsabkommen, das zwischen Deutschland und der Türkei vereinbart wurde.
KSCam 31.01.2021 | 13:38
Was in der Türke als Rentenzeit gilt und was nicht müssen Sie dort klären. Das was uns die türkische RV dann als Zeiten meldet, kann bei den Versicherungszeiten mitgerechnet werden. Sie können doch nicht ernsthaft erwarten dass Sie aus D Rentenzeit anerkannt bekommen für Zeiten, in denen Sie in Ihrer Heimat gar nicht rentenversichert waren? Würde die türkische RV einem Kenianer die Zeiten des Militärs in Kenia anrechnen? Ich glaube nein, die würden den Kenianer wahrscheinlich auslachen wenn er auf so einen Gedanken käme.
Mehmetam 31.01.2021 | 18:50
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
Mehmetam 31.01.2021 | 19:05
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Wenn man als als Leutnant sein Wehrdienst leistet, sind die Zeiten in der Türkei rentenversichert. Weil man von Gehalt bezahlt Beiträge Anstalt für Soziale Sicherheit („SGK“ ). ich meine nicht Soldat ohne Rang. Die bekommen kein Gehalt und bezahlen deswegen kein Beiträge. Aber Leutnant bekommt Gehalt und bezahlt monatlich Beitrage an Anstalt für Soziale Sicherheit („SGK“ ) und diese Beiträgen zählen bei der Rechnung für Rente. Genauso die Zeiten zählen für die Rechnung von Wartezeiten.
Mehmetam 31.01.2021 | 18:53
Zitat von Loni anzeigenausblenden
Guten Tag, Ich habe auf Kontenklärung bei Deutsche Rentenversicherung Hessen beantragt. Ich wollte die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei als rechtenrechtliche Zeit anerkennen lassen. Ich war Leutnant und Beiträge wurden von meinem Gehalt ausgezogen. Ich habe dafür sogar Versicherungsnummer von Anstalt für Soziale Sicherheit (SGK). Ich habe aber trotzdem dafür von Deutsche Rentenversicherung Hessen Ablehnung erhalten. Grund steht von Ihnen so: "Die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei kann weder nach innerstaatlichem Recht noch nach über-oder zwischenstaatlichem Recht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden." Ich habe im Internet gelesen " Der türkische Pflichtwehrdienst ist nicht rentenversichert und kann daher nicht berücksichtigt werden. Sie dürfen aber für diese Zeit nach türkischem Recht freiwillige Beiträge nachzahlen. Durch die Nachzahlung können Sie eventuell auch noch nachträglich die Wartezeit erfüllen." Ich war aber Leutnant bei der türkische Armee und habe wie ein Beamter monatlich Lohn gehabt und wurden davon schon Beiträge gebucht. In diesem Zusammenhang , Muss die Zeit , die ich bei der türkische Armee als Leutnant war, als rentenversichert berücksichtigt werden? Bitte um Feedback-Vielen Dank im Voraus.
Alter Schwede(Türke) die deutsche Rentenversicherung kann doch nicht Zeiten gutschreiben, die die in einem anderen Land versichert waren. Das ist Aufgabe der türkischen Versicherung. Da könnte quasi jeder, der irgendwo in Buktu etwas gearbeitet oder gedient hat, eine Rente in D. beantragen. Absurd, stimmts?!
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar. Ich bin seit 2011 eingebürgert und lebe in Deutschland. ich werde kein Rente von der Türkei erhalten. Was passiert mit den Beiträgen, die ich in der Türkei währen mein Wehrdienst bezahlt habe?
G.W.am 31.01.2021 | 19:15
Zitat von Mehmet anzeigenausblenden
Mehmet schrieb

Guten Tag,

Ich habe auf Kontenklärung bei Deutsche Rentenversicherung Hessen beantragt. Ich wollte die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei als rechtenrechtliche Zeit anerkennen lassen. Ich war Leutnant und Beiträge wurden von meinem Gehalt ausgezogen. Ich habe dafür sogar Versicherungsnummer von Anstalt für Soziale Sicherheit (SGK). Ich habe aber trotzdem dafür von Deutsche Rentenversicherung Hessen Ablehnung erhalten. Grund steht von Ihnen so: "Die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei kann weder nach innerstaatlichem Recht noch nach über-oder zwischenstaatlichem Recht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden."

Ich habe im Internet gelesen " Der türkische Pflichtwehrdienst ist nicht rentenversichert und kann daher nicht berücksichtigt

werden. Sie dürfen aber für diese Zeit nach türkischem Recht freiwillige Beiträge nachzahlen. Durch die Nachzahlung können Sie eventuell auch noch nachträglich die Wartezeit erfüllen."

Ich war aber Leutnant bei der türkische Armee und habe wie ein Beamter monatlich Lohn gehabt und wurden davon schon Beiträge gebucht. In diesem Zusammenhang , Muss die Zeit , die ich bei der türkische Armee als Leutnant war, als rentenversichert berücksichtigt werden?

Bitte um Feedback-Vielen Dank im Voraus.[/quote] Alter Schwede(Türke) die deutsche Rentenversicherung kann doch nicht Zeiten gutschreiben, die die in einem anderen Land versichert waren. Das ist Aufgabe der türkischen Versicherung. Da könnte quasi jeder, der irgendwo in Buktu etwas gearbeitet oder gedient hat, eine Rente in D. beantragen. Absurd, stimmts?! [/quote]

Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht.

Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar. Ich bin seit 2011 eingebürgert und lebe in Deutschland. ich werde kein Rente von der Türkei erhalten. Was passiert mit den Beiträgen, die ich in der Türkei währen mein Wehrdienst bezahlt habe?

Alter Schwede(Türke) die deutsche Rentenversicherung kann doch nicht Zeiten gutschreiben, die die in einem anderen Land versichert waren. Das ist Aufgabe der türkischen Versicherung. Da könnte quasi jeder, der irgendwo in Buktu etwas gearbeitet oder gedient hat, eine Rente in D. beantragen. Absurd, stimmts?!
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar. Ich bin seit 2011 eingebürgert und lebe in Deutschland. ich werde kein Rente von der Türkei erhalten. Was passiert mit den Beiträgen, die ich in der Türkei währen mein Wehrdienst bezahlt habe?
Das deutsch türkische Abkommen sieht vor, dass rentenrechtliche Zeiten, die von der türkischen Rentenversicherung anerkannt werden, auch in Deutschland für die Wartezeit mitgerechnet werden. Man bekommt später trotzdem 2 Renten, eine deutsche und eine türkische. Der gesetzliche Wehrdienst ist im Gegensatz zu Deutschland bei der türkischen Rentenversicherung SGK keine Beitragszeiten. Es sind KEINE Beiträge von Ihrem Wehrsold abgeführt worden. Weder Sie noch sonstwer hat seinerzeit tatsächlich Beiträge eingezahlt. Deswegen bekommen Sie auch keine türkische Rente. Sie haben jedoch die Möglichkeit, für diese Zeiten in der Türkei freiwillige Beiträge zu entrichten. Dann können diese freiwilligen Beiträge auch in Deutschland helfen und es würde ein Rentenanspruch in der Türkei entstehen. Ein Widerspruch hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie eine Bescheinigung der SGK hätten, nach der diese Zeiten in der türkischen Rentenversicherung anerkannt würden. Gruß
Loniam 31.01.2021 | 19:15
Zitat von Mehmet anzeigenausblenden
Weshalb glauben Sie, dass Sie hier eine positive Rückmeldung bekommen, wo doch schon eindeutig über Ihre Zeit in der Türkei durch Ihren zuständigen Rententräger entschieden wurde? Auch hier wird man Ihnen keine Antwort geben, nur damit Sie Ihnen gefällt. Absurd!
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.
Schadeam 31.01.2021 | 20:05
.....aber all das ist kein deutsches sondern ein türkisches Rechtsproblem bei dessen Lösung Ihnen ein Widerspruch gegen eine Entscheidung der DRV keinen Schritt weiterhilft. Den Ausnahmefall dass die fraglichen Zeiten in der türkischen Rentenbescheinigung stehen und dies aber die DRV nicht erkennt, schließe ich aus.
Mehmetam 31.01.2021 | 20:16
Zitat von Loni anzeigenausblenden
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.
Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge. Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.
Meine Güteam 31.01.2021 | 20:23
Zitat von Mehmet anzeigenausblenden
Mehmet schrieb

Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht.

Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.

[/quote] DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen. [/quote]

Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine

Rentenzeit

Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge.

Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.

Weshalb glauben Sie, dass Sie hier eine positive Rückmeldung bekommen, wo doch schon eindeutig über Ihre Zeit in der Türkei durch Ihren zuständigen Rententräger entschieden wurde? Auch hier wird man Ihnen keine Antwort geben, nur damit Sie Ihnen gefällt. Absurd!
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.
Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge. Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.
Dann weisen Sie doch nach, dass in der Türkei Beiträge für Ihren Wehrdienst gezahlt wurden. Manchen Fragestellern ist einfach nicht zu helfen. Ihre Behauptungen bringen Ihnen in der Deutschen Rentenversicherung gar nichts.
Mehmetam 31.01.2021 | 20:59
Zitat von Meine Güte anzeigenausblenden
Meine Güte schrieb

Weshalb glauben Sie, dass Sie hier eine positive Rückmeldung bekommen, wo doch schon eindeutig über Ihre Zeit in der Türkei durch Ihren zuständigen Rententräger entschieden wurde?

Auch hier wird man Ihnen keine Antwort geben, nur damit Sie Ihnen gefällt. Absurd![/quote]

Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht.

Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.

[/quote] DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen. [/quote]

Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine

Rentenzeit

Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge.

Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.[/quote]

Dann weisen Sie doch nach, dass in der Türkei Beiträge für Ihren Wehrdienst gezahlt wurden. Manchen Fragestellern ist einfach nicht zu helfen. Ihre Behauptungen bringen Ihnen in der Deutschen Rentenversicherung gar nichts.

Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.
Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge. Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.
Dann weisen Sie doch nach, dass in der Türkei Beiträge für Ihren Wehrdienst gezahlt wurden. Manchen Fragestellern ist einfach nicht zu helfen. Ihre Behauptungen bringen Ihnen in der Deutschen Rentenversicherung gar nichts.
------------------------------------------------------ Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben. Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse "Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor" Übersetzung dafür "Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert." [img]https://ibb.co/HtB9rPB[img]
Siehe hieram 31.01.2021 | 21:11
Zitat von Mehmet anzeigenausblenden
Mehmet schrieb

Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht.

Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.

[/quote] DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen. [/quote]

Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine

Rentenzeit

Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge.

Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.[/quote]

Dann weisen Sie doch nach, dass in der Türkei Beiträge für Ihren Wehrdienst gezahlt wurden. Manchen Fragestellern ist einfach nicht zu helfen. Ihre Behauptungen bringen Ihnen in der Deutschen Rentenversicherung gar nichts.[/quote]

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Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben.

Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse

"Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor"

Übersetzung dafür

"Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert."

[img]https://ibb.co/HtB9rPB[img]

Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben. Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse "Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor" Übersetzung dafür "Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert." Reserveoffizier hat aber gar nichts mit Pflichtwehrdienst zu tun! Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden. Allgemeine Texte sind da völlig egal.
Mehmetam 31.01.2021 | 21:42
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
------------------------------------------------------ Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben. Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse "Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor" Übersetzung dafür "Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert." Reserveoffizier hat aber gar nichts mit Pflichtwehrdienst zu tun! Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden. Allgemeine Texte sind da völlig egal.
------------------------------- Wenn man in der Türkei studiert hat, hat die Möglichkeit ihre Wehrdienst entweder als Soldat ohne Dienstgrad nur 6 Monate oder als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate leisten. Eine von beiden muss ausgewählt werden. Ich habe studiert und Ich habe mein Wehrdienst als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate geleistet. "Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden." Ich habe Nachweis und als Bild hochladen , hier Link https://ibb.co/HtB9rPB Überseztungen von diese Bild. 4c Tescil Bilgileri Bedeutung Registrierung in Rente Kasse Adi Soyadi Bedeutung Name, Vorname 4C sicil No Bedeutung Versicherungsnummer Memuriyete Gris Tarhi Bedeutung Startdatum für Rente Kasse TC Kimlik No Bedeutung Ausweis Nr Toplam gün Sayisi Bedeutung Wie viel Tage wurde Rentenzeit eingetragen
Siehe hieram 31.01.2021 | 21:58
Zitat von Mehmet anzeigenausblenden
Mehmet schrieb

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Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben.

Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse

"Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor"

Übersetzung dafür

"Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert."

Reserveoffizier hat aber gar nichts mit Pflichtwehrdienst zu tun!

Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden.

Allgemeine Texte sind da völlig egal.[/quote]

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Wenn man in der Türkei studiert hat, hat die Möglichkeit ihre Wehrdienst entweder als Soldat ohne Dienstgrad nur 6 Monate oder als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate leisten. Eine von beiden muss ausgewählt werden. Ich habe studiert und Ich habe mein Wehrdienst als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate geleistet.

"Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden."

Ich habe Nachweis und als Bild hochladen , hier Link

https://ibb.co/HtB9rPB

Überseztungen von diese Bild.

4c Tescil Bilgileri Bedeutung Registrierung in Rente Kasse

Adi Soyadi Bedeutung Name, Vorname

4C sicil No Bedeutung Versicherungsnummer

Memuriyete Gris Tarhi Bedeutung Startdatum für Rente Kasse

TC Kimlik No Bedeutung Ausweis Nr

Toplam gün Sayisi Bedeutung Wie viel Tage wurde Rentenzeit

eingetragen

------------------------------- Wenn man in der Türkei studiert hat, hat die Möglichkeit ihre Wehrdienst entweder als Soldat ohne Dienstgrad nur 6 Monate oder als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate leisten. Eine von beiden muss ausgewählt werden. Ich habe studiert und Ich habe mein Wehrdienst als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate geleistet. "Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden." Ich habe Nachweis und als Bild hochladen , hier Link https://ibb.co/HtB9rPB Überseztungen von diese Bild. 4c Tescil Bilgileri Bedeutung Registrierung in Rente Kasse Adi Soyadi Bedeutung Name, Vorname 4C sicil No Bedeutung Versicherungsnummer Memuriyete Gris Tarhi Bedeutung Startdatum für Rente Kasse TC Kimlik No Bedeutung Ausweis Nr Toplam gün Sayisi Bedeutung Wie viel Tage wurde Rentenzeit eingetragen
Dann klären Sie das mit der DRV Hessen. Vielleicht ist es hilfreich, wenn Sie eine amtliche Übersetzung beifügen.
G.W.am 01.02.2021 | 07:13
Nur nochmal als Klarstellung: Weder die Zeiten des gesetzlichen Wehrdienstes noch die Zeiten als Berufssoldat sind Zeiten der gesetzlichen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in der Türkei. Die Zeiten werden wie in Deutschland beamtenähnlich entschädigt. Nach dem deutsch türkischen Ankommen werden nur türkische Pflichtbeitragszeiten als Arbeitnehmer erfasst. Zeiten in einem anderen Versorgungssystem werden von diesem Abkommen nicht erfasst. So bekommt auch in Deutschland ein Berufssoldat oder Beamter im Alter eine Pension statt einer Rente. Seit einer Reform im Jahre 1999 verwaltet die SGK auch die Zeiten der Beamtenversorgung (früher Bag Kur, heute Anlage 4) und die Zeiten der normalen Arbeitnehmer (früher SSK). Davor waren diese Stellen getrennte Behörden. Zeiten aus der ehemaligen Bag-Kur sind jedoch ausrücklich nicht vom deutsch türkischen Abkommen erfasst. Daher hat der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.
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Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

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8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

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6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

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7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

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8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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