Hallo Mehmet,
wir schließen uns den Antworten der anderen User an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Mehmet,
wir schließen uns den Antworten der anderen User an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar. Ich bin seit 2011 eingebürgert und lebe in Deutschland. ich werde kein Rente von der Türkei erhalten. Was passiert mit den Beiträgen, die ich in der Türkei währen mein Wehrdienst bezahlt habe?Guten Tag, Ich habe auf Kontenklärung bei Deutsche Rentenversicherung Hessen beantragt. Ich wollte die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei als rechtenrechtliche Zeit anerkennen lassen. Ich war Leutnant und Beiträge wurden von meinem Gehalt ausgezogen. Ich habe dafür sogar Versicherungsnummer von Anstalt für Soziale Sicherheit (SGK). Ich habe aber trotzdem dafür von Deutsche Rentenversicherung Hessen Ablehnung erhalten. Grund steht von Ihnen so: "Die Zeit der Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes vom 1999 bis 2001 in der Türkei kann weder nach innerstaatlichem Recht noch nach über-oder zwischenstaatlichem Recht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden." Ich habe im Internet gelesen " Der türkische Pflichtwehrdienst ist nicht rentenversichert und kann daher nicht berücksichtigt werden. Sie dürfen aber für diese Zeit nach türkischem Recht freiwillige Beiträge nachzahlen. Durch die Nachzahlung können Sie eventuell auch noch nachträglich die Wartezeit erfüllen." Ich war aber Leutnant bei der türkische Armee und habe wie ein Beamter monatlich Lohn gehabt und wurden davon schon Beiträge gebucht. In diesem Zusammenhang , Muss die Zeit , die ich bei der türkische Armee als Leutnant war, als rentenversichert berücksichtigt werden? Bitte um Feedback-Vielen Dank im Voraus.Alter Schwede(Türke) die deutsche Rentenversicherung kann doch nicht Zeiten gutschreiben, die die in einem anderen Land versichert waren. Das ist Aufgabe der türkischen Versicherung. Da könnte quasi jeder, der irgendwo in Buktu etwas gearbeitet oder gedient hat, eine Rente in D. beantragen. Absurd, stimmts?!
Das deutsch türkische Abkommen sieht vor, dass rentenrechtliche Zeiten, die von der türkischen Rentenversicherung anerkannt werden, auch in Deutschland für die Wartezeit mitgerechnet werden. Man bekommt später trotzdem 2 Renten, eine deutsche und eine türkische. Der gesetzliche Wehrdienst ist im Gegensatz zu Deutschland bei der türkischen Rentenversicherung SGK keine Beitragszeiten. Es sind KEINE Beiträge von Ihrem Wehrsold abgeführt worden. Weder Sie noch sonstwer hat seinerzeit tatsächlich Beiträge eingezahlt. Deswegen bekommen Sie auch keine türkische Rente. Sie haben jedoch die Möglichkeit, für diese Zeiten in der Türkei freiwillige Beiträge zu entrichten. Dann können diese freiwilligen Beiträge auch in Deutschland helfen und es würde ein Rentenanspruch in der Türkei entstehen. Ein Widerspruch hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie eine Bescheinigung der SGK hätten, nach der diese Zeiten in der türkischen Rentenversicherung anerkannt würden. GrußAlter Schwede(Türke) die deutsche Rentenversicherung kann doch nicht Zeiten gutschreiben, die die in einem anderen Land versichert waren. Das ist Aufgabe der türkischen Versicherung. Da könnte quasi jeder, der irgendwo in Buktu etwas gearbeitet oder gedient hat, eine Rente in D. beantragen. Absurd, stimmts?!Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar. Ich bin seit 2011 eingebürgert und lebe in Deutschland. ich werde kein Rente von der Türkei erhalten. Was passiert mit den Beiträgen, die ich in der Türkei währen mein Wehrdienst bezahlt habe?
DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.Weshalb glauben Sie, dass Sie hier eine positive Rückmeldung bekommen, wo doch schon eindeutig über Ihre Zeit in der Türkei durch Ihren zuständigen Rententräger entschieden wurde? Auch hier wird man Ihnen keine Antwort geben, nur damit Sie Ihnen gefällt. Absurd!Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge. Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.
Dann weisen Sie doch nach, dass in der Türkei Beiträge für Ihren Wehrdienst gezahlt wurden. Manchen Fragestellern ist einfach nicht zu helfen. Ihre Behauptungen bringen Ihnen in der Deutschen Rentenversicherung gar nichts.Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge. Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.Weshalb glauben Sie, dass Sie hier eine positive Rückmeldung bekommen, wo doch schon eindeutig über Ihre Zeit in der Türkei durch Ihren zuständigen Rententräger entschieden wurde? Auch hier wird man Ihnen keine Antwort geben, nur damit Sie Ihnen gefällt. Absurd!Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.
------------------------------------------------------ Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben. Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse "Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor" Übersetzung dafür "Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert." [img]https://ibb.co/HtB9rPB[img]Dann weisen Sie doch nach, dass in der Türkei Beiträge für Ihren Wehrdienst gezahlt wurden. Manchen Fragestellern ist einfach nicht zu helfen. Ihre Behauptungen bringen Ihnen in der Deutschen Rentenversicherung gar nichts.Sie haben geschrieben, dass der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit Normaler Soldat also Ohne Rang ja, aber wenn man als Leutnant war, dann Wehrdienst zählt auch Rentenzeit. Weil wie vorher gesagt, wenn man Leutnant bei türkische Armee war, zählt wie ein Beamter und zählt Beiträge. Normaler Soldat ohne Rank kriegt kein Gehalt und bezahlt kein Beiträge. Türkische Rente Kasse beantwortet so: Die Zeiten, die man in der Türkei als Leutnant leistet, gehört zur Rentenzeit.Mir steht noch Möglichkeit, in 1 Monat Widerspruch zu erheben. Ich bin zweifelt, on ich Widerspruch erhebe oder nicht. Ich habe gedacht, ich höre hier andere Meinungen. Dann könnte ich fest stellen ,dass ich Wiederspruch erhebe oder nicht. Die Türken ,die in der Türkei einige Jahren gearbeitet haben , haben ihre Zeiten bei der Deutsche Rentner zusammenrechnen lassen. Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Warum gilt das nicht bei mir, das verstehe ich nicht. ich habe auch Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt haben. Warum wird diese nicht zusammenrechnen? Das ist mir unklar.DAS ist ja auch machbar, die jeweiligen Zeiten zusammenrechnen lassen. Es gibt nur quasi für Sie keine türkischen Zeiten da, wie Sie im Internet gelesen haben, der Wehrdienst in der Türkei keine Rentenzeit ist. Das hätten Sie durch freiwillige Zahlungen dazu machen können. Wie schon geschrieben wurde, dürfen Sie das solange machen, soweit Sie von dort noch keine Rente beziehen.
------------------------------------------------------ Meine Letze Beitrag hier, ich habe Nachweis und werde Wiederspruch erheben. Vielen Dank für alle , die Ihre Meinung mitgeteilt haben. Die untenstehende Zitat von türkische Rentenkasse "Askerliği yedek subay olarak yapanlar, asteğmenliğe geçtikleri andan itibaren Emekli Sandığı (4-C) ile sigortalı sayılıyor" Übersetzung dafür "Diejenigen, die ihren Militärdienst als Reserveoffiziere (Leutnant ) leisten, gelten ab dem Moment, in dem sie Leutnant werden, bei der Pensionskasse (4-C) als versichert." Reserveoffizier hat aber gar nichts mit Pflichtwehrdienst zu tun! Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden. Allgemeine Texte sind da völlig egal.------------------------------- Wenn man in der Türkei studiert hat, hat die Möglichkeit ihre Wehrdienst entweder als Soldat ohne Dienstgrad nur 6 Monate oder als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate leisten. Eine von beiden muss ausgewählt werden. Ich habe studiert und Ich habe mein Wehrdienst als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate geleistet. "Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden." Ich habe Nachweis und als Bild hochladen , hier Link https://ibb.co/HtB9rPB Überseztungen von diese Bild. 4c Tescil Bilgileri Bedeutung Registrierung in Rente Kasse Adi Soyadi Bedeutung Name, Vorname 4C sicil No Bedeutung Versicherungsnummer Memuriyete Gris Tarhi Bedeutung Startdatum für Rente Kasse TC Kimlik No Bedeutung Ausweis Nr Toplam gün Sayisi Bedeutung Wie viel Tage wurde Rentenzeit eingetragen
------------------------------- Wenn man in der Türkei studiert hat, hat die Möglichkeit ihre Wehrdienst entweder als Soldat ohne Dienstgrad nur 6 Monate oder als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate leisten. Eine von beiden muss ausgewählt werden. Ich habe studiert und Ich habe mein Wehrdienst als Reserveoffizier (Leutnant) 12 Monate geleistet. "Also benötigen Sie für Ihren Widerspruch doch einen Nachweise, dass für Sie höchstpersönlich während Ihres Pflichtwehrdienstes Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt wurden." Ich habe Nachweis und als Bild hochladen , hier Link https://ibb.co/HtB9rPB Überseztungen von diese Bild. 4c Tescil Bilgileri Bedeutung Registrierung in Rente Kasse Adi Soyadi Bedeutung Name, Vorname 4C sicil No Bedeutung Versicherungsnummer Memuriyete Gris Tarhi Bedeutung Startdatum für Rente Kasse TC Kimlik No Bedeutung Ausweis Nr Toplam gün Sayisi Bedeutung Wie viel Tage wurde Rentenzeit eingetragenDann klären Sie das mit der DRV Hessen. Vielleicht ist es hilfreich, wenn Sie eine amtliche Übersetzung beifügen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.