Hallo Tobias,
Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elterteil haben, der dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist und der verstorbene Elternteil die versicherungsrechtliche Voraussetzung von 60 Monaten Versicherungszeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Solange also die Ausbildung absolvieren und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Sie einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Unerheblich ist dabei, ob Sie im Haushalt Ihres noch lebenden Elternteiles wohnen oder eine eigene Wohnung haben.