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Experten-Antwort

weißenrente ansprüch

von Tobias16.05.2012 | 15:14
2085 Ansichten
4 Antworten

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Hallo habe eine frage zu halbweisen abe ich anspruch aus die rende 1Frage ich bin zwar schon 22 Jahre befinde mich aber in einer Berufsausbildung der zeit ? 2 Frage hierbei handelt es sich um einen Leiblichen Elternteil der Verstorben ist und ich aber auf grund meiner Ausbildung aus dem Elternlichen Haushalt wengen Ausziehnen musste da die Aubildungstelle ca 38 km entfernd ist ? 3 Frage oder bekomme das nur KInder die im erlternlichen Haushalt noch Wohnen? Über einen Atwort würde ich mich freunen Mit freundlichen Grüßen Tobias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobias,

Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elterteil haben, der dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist und der verstorbene Elternteil die versicherungsrechtliche Voraussetzung von 60 Monaten Versicherungszeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Solange also die Ausbildung absolvieren und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Sie einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Unerheblich ist dabei, ob Sie im Haushalt Ihres noch lebenden Elternteiles wohnen oder eine eigene Wohnung haben.

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3 Antworten

Bertlam 16.05.2012 | 15:37
Geht das auch auf Deutsch? Oder wieso wird man mit solchen Mängeln aus der Schule entlassen?
Myriam 16.05.2012 | 16:10
Mit 22 in Ausbildung hast Du Anspruch auf Halbwaisenrente. bye Myri
Claire Grubeam 16.05.2012 | 20:51
Wenden Sie sich wegen der Antragstellung an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Adressen hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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