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Experten-Antwort

Weiterbildung durch Rentenversicherung

von Frank S.23.02.2016 | 13:10
1756 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, meinen erlernten Beruf auszuüben. Ich bin gelernter Maler & Lackierer. Leider darf ich nun nicht mehr auf Leitern oder Gerüsten arbeiten. Diese Arbeiten sind im Malerhandwerk aber unumgänglich. Jetzt würde ich gerne eine Weiterbildung oder Fortbildung im Bereich Smart-Repair oder Spot-Repair machen, da ich dann wenigstens zum Teil meine Erfahrungen mit Lacken und die Spritztechniken mit einbringen kann. Da das alles nur über die Rentenkasse laufen kann, habe ich die Übernahme der Kosten bei der zuständigen Rentenkasse gestellt. Mein zuständiger "Fallmanager" der Kasse, verwehrt mir diese jedoch. Laut diesem Herrn muss ich erst eine feste Arbeitsstelle nachweisen, mit einem mindestens Einjahresvertrag, bevor sie die Kosten übernehmen. Das ist doch paradox! Für die Rentenkasse muss ich eine Arbeitsstelle nachweisen, bevor sie die Kosten übernehmen und die Arbeitgeber fordern diese Fortbildung bevor sie eine Stellenzusage geben können. Ist das eigentlich normal? Wenn ich A nicht habe bekomme ich B nicht und wenn ich B nicht habe, bekomme ich A nicht. Das ist in meinen Augen nur verarsche! Ich will ja aus meiner Arbeitslosigkeit heraus und etwas neues erlernen, habe aber keine Chance dazu! Ich bin erst 51 Jahre alt und bin nicht bereit jetzt schon an die Rente (die eh zu niedrig wäre) zu denken. Hat jemand einen Rat für mich, was ich machen kann, dass die Kosten für die Fortbildung übernommen werden? Ich bin für jeden Rat dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank S.,

bitte wenden Sie sich an Ihren Reha-Fachberater, um in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob die Durchführung dieser Fortbildung irgendwie möglich wäre, ohne bereits eine feste Stelle zu haben oder ob ggfs. andere Fortbildungsmaßnahmen erfolgversprechender sind.

Der Reha-Fachberater wird Ihnen dann auch die genaue Verfahrensweise erläutern können.

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5 Antworten

???am 23.02.2016 | 13:31
Wenn Sie nur hier Ihre Chance sehen, verlangen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Gegen den können Sie Widerspruch und später auch Klage einlegen. Wenn ein echter Bedarf an bestimmten Arbeitskräften besteht, haben Arbeitgeber nornalerweise keine Probleme damit, eine Einstellungszusage für die Zeit nach der erfolgreichen Fortbildung zu geben.
Frank S.am 23.02.2016 | 15:20
Mit dem Fachberater habe ich bereits drei Gespräche geführt. Er besteht darauf, dass ich ihm erst eine Stellenzusage mit mindestens einem 1 Jahresvertrag vorweisen muss, bevor er diese Maßnahme bewilligt. Er sagte auch, dass es egal wäre, für welchen Beruf ich mich entscheiden würde. Es ist im jedem Fall eine Stellenzusage vonnöten! Wer stellt einen ein, oder gibt eine Zusage ihn ein Jahr zu beschäftigen, bevor er weiß, ab er den Beruf beherrscht oder nicht? Ich würde das als Arbeitgeber auch nicht tun.
Achillam 24.02.2016 | 06:46
Fragen Sie nach einem Vermittlungsbescheid, mit dem Sie dem potenziellen Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss anbieten könne. Für die ersten 6 Monate erhält dann Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres Bruttogehalts von der Rentenversicherung erstattet. Mit diesem "Leckerli" lassen sich viele Arbeitgeber überzeugen Ihnen eine Einstellungszusage auszustellen.
Emmaam 24.02.2016 | 07:13
Des Weiteren könnte doch die Einstellungszusage auch an die Durchführung und den Erfolg der Maßnahme geknüpft werden, dann hat der Arbeitgeber diesbezüglich kein Risiko...
Ehrlicham 24.02.2016 | 08:59
Mal ehrlich: Abgesehen von den teilweise durchaus sinnvollen Ratschlägen ist festzustellen, daß sich die Politik hier wieder mal etwas idiotisches einfallen lassen hat und der Threadersteller an einen genau für solche Vorschriften geeigneten Paragraphenreiter bei der DRV geraten ist.
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