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Experten-Antwort

Weitere EM Verlängerung auf Zeit nach 9 Jahren

von Ela30.11.2016 | 12:59
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11 Antworten

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Hallo zusammen. Ich beziehe seit 06/07 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, immer für 2 Jahre Die letzte Befristung lief bis 02/17. Vor ein paar Tagen kam die Verlängerung auf 02/20. müsste diese nicht eigentlich unbefristet sein? Die 9 Jahre sind ja seit 06/16 voll Was soll ich nun tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2016 | 14:02

Hallo Ela,

die Befristung von Erwerbsminderungsrenten ist in § 102 Abs. 2 SGB VI geregelt.

Die Befristung ist aber auf insgesamt längstens neun Jahre - vom Rentenbeginn an gerechnet - beschränkt. Besteht die verminderte Erwerbsfähigkeit darüber hinaus, ist die Rente ohne Befristung weiter zu leisten. In die Berechnung der Gesamtdauer von neun Jahren sind nur Anspruchszeiträume einzubeziehen, die nahtlos aneinander anschließen. Das heißt, war die Erwerbsminderung zwischenzeitlich behoben, sind die Anspruchszeiträume nicht zusammenzurechnen. Entsprechendes gilt, wenn bei einer vollen Erwerbsminderung zwischenzeitlich der Anspruch von der Arbeitsmarktlage abhängig war. Die Frist von neun Jahren beginnt dann mit dem Absinken des Leistungsvermögens auf unter drei Stunden erneut.

Daher unsere Bitte, prüfen Sie, ob Ihre Erwerbsminderungsrente tatsächlich durchgehend von Anfang an bis heute keine Arbeitsmarktrente war. Nur dann sollten Sie die „Dauerrente“ wie von arni vorgeschlagen ggfs. einfordern.

10 Antworten

Elaam 30.11.2016 | 13:03
Ach ja, mit dem Arbeitsmarkt hat es nix zu tun
Elaam 30.11.2016 | 13:23
Sie ist rein medizinisch. Die Dame am Telefon meinte, die 9 Jahre gelten nicht für jeden!? Werde gleich morgen zur rentenberatung gehen
arniam 30.11.2016 | 13:25
Was verstehen Sie unter Rentenberatung???
arniam 30.11.2016 | 13:14
Hallo Ela, wenn Sie keine Arbeitsmarktrente bekommen sondern eine reine med. volle Erwerbsminderungsrente dann sollten Sie sofort der neuen Befristung widersprechen mit der Begründung dass die Befristung nach SGB240 unzulässig ist , und die Dauerrente einfordern. Sollte widererwartend dieser Widerspruch abgelehnt werden dann sofort Klage einreichen beim Sg. Dies ist aber wirklich nur bei reiner med. vollen Erwerbsminderungsrenten der Fall. Ist wiklich selten dass dies so übersehen wird, aber irren ist menschlich .
arniam 30.11.2016 | 13:34
Die Dame am tel. ist wohl noch nicht rechtssicher wie mir scheint:-)) Das SGB gilt für alle da gibt es keine Ausnahmen:-) Ach ja Tip niemals auf tel. Aussagen verlassen Sie hätten von der Dame gleich eine schriftliche Wiederholung ihrer Aussage fordern sollen, dann hätten Sie gemerkt wie diese dann ins schleudern gerät.:-)) Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nach 9 Jahre Befristung es unwahrscheinlich ist dass eine Besserung eintritt, und somit die Befristung unzulässig ist. Also Widerspruch einlegen und Sie werden sehen dass Sie die Dauerrente erhalten, wenn Sie den Namen der Dame haben würde ich noch eine Beschwerde über die inkompetente Aussage bei der DRV Geschäftsführung per Fax zukommen lassen, müssen Sie aber nicht.
Elaam 30.11.2016 | 13:55
Die Verlängerung können Sie jetzt aber nicht mehr zurück ziehen wenn ich Widerspruch einlege oder? Der Herr war früher Angestellter bei der Rente und hilft jetzt den Anwohnern bei Fragen und Unklarheiten
Elaam 30.11.2016 | 14:15
Es war seit 2007 immer eine durchgehende volle Rente ohne eine Änderung ohne Unterbrechung Auch war sie niemals Arbeitsmarkt abhängig. Ich bin auch schon immer unter der 3 Stunden Grenze
Hugoam 30.11.2016 | 15:20
Ab wann können sie in die Altersrente wechseln?
Schorscham 30.11.2016 | 19:39
Dennoch sollten Sie noch einmal gründlich sämtliche Rentenbescheide überprüfen. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass in Ihrem Fall seitens der DRV Fehler gemacht wurden, besonders wahrscheinlich ist das aber nicht, da Rentenverlängerungs-Verfahren standardisiert sind und für die DRV-Mitarbeiter Routine-Arbeiten sind. MfG
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