Wenn Sie Ende 2009 nicht mehr voll erwerbsgemindert sind, werden Sie sich vermutlich um eine andere Arbeit bemühen oder Arbeitslosengeld beantragen, sofern Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr Ihrem Leistungsvermögen entsprechend beschäftigen kann. Die bezogenen Einkünfte bleiben bis zu einer individuellen Grenze (Hinzuverdienstgrenze), die Sie Ihrem Bescheid entnehmen können, ohne Auswirkung auf die Rentenhöhe.