Hallo Ratlos,
wenn sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch, falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist,gegen den Rentenbescheid einlegen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, erneut Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen. Altersrente für schwerbehinderte Menschen können sie erhalten, wenn sie bei Beginn der Rente schwerbehindert ( Grad der Behinderung mindestens 50)sind ,die Mindestversicherungszeit von 35 Jahre erfüllen und eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Frühester vorzeitiger Rentenbeginn bei 1962 geborenen Menschen ist das 61 Lebensjahr und 8 Monate mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.