Hallo Heike,
ob eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Bewilligungsbescheid der befristeten Erwerbsminderungsrente. Sollte dies nicht aufgeführt sein, sollte spätestens 2 - 3 Monate vor dem Wegfall der Rente der verkürzte Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente
(Vordruck R 110) beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.