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weiterzahlung der EU-Rente

von Heike02.03.2010 | 12:36
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in diesem Jahr läuft meine befristete EU-Rente aus. Außer den bestehenden Er- krankungen sind neue hinzu- gekommen. Fragt die RV automatisch danach ob sich was geändert hat oder muß ich das gesondert auf einem Blatt zum neuen Antrag hinzufügen? im voraus vielen Dank!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heike,

ob eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Bewilligungsbescheid der befristeten Erwerbsminderungsrente. Sollte dies nicht aufgeführt sein, sollte spätestens 2 - 3 Monate vor dem Wegfall der Rente der verkürzte Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente

(Vordruck R 110) beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist den Anmerkungen von "Antrag erst 2 Monate vor Wegfall?" zu zustimmen. Sollte Heike bis spätestens zwei bis drei Monate vor Wegfall nicht angeschrieben worden sein, so sollte "Heike" unbedingt von sich aus tätig werden und den erforderlichen Weitergewährungsantrag stellen, um möglichst eine ununterbrochene Rentenzahlung zu sichern.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In Ergänzung zu meiner vorherigen Antwort wäre noch anzumerken, dass bei einer laufenden, befristeten Erwerbsminderungsrente die Weiterzahlung natürlich nicht mit dem Vordruck R110 sondern mit dem Vordruck R120 zu beantragen ist. Der Vordruck R210 erübrigt sich hierbei, weil entsprechende Fragen zu den Krankheitsmerkmalen unter Punkt 3. gestellt werden.

2 Antworten

Batrixam 02.03.2010 | 13:18
Im Antrag auf Weitergewährung (den Sie stellen müssen, da die rente sonst zum Ende der Befristung einfach wegfällt) ist eine Frage enthalten, ob sich die Krankheitsmerkmale verändert haben. Hier können Sie alle neu hinzugekommenen Erkrankungen angeben. MfG, Batrix
Antrag erst 2 Monate vor Wegfall?am 02.03.2010 | 19:03
"Ob eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Bewilligungsbescheid der befristeten Erwerbsminderungsrente."??? Welche vorgesehene "Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger" meinen Sie damit bzw. soll sich daraus beispielsweise ergeben? "Der verkürzte Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente (Vordruck R110) sollte spätestens 2 - 3 Monate vor dem Wegfall der Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden." Die Regionalträger weisen jedoch bereits 5 Monate vorher schriftlich auf den anstehenden Wegfall der befristeten Rente hin, damit Zahlungsunterbrechungen bei fortbestehendem Rentenanspruch möglichst vermieden werden können. "Fragt die RV automatisch danach, ob sich was geändert hat oder muß ich das gesondert auf einem Blatt zum neuen Antrag hinzufügen?" Die Frage blieb unbeantwortet. Die Angaben sind im Formular R210 möglich, z. B. unter Pos. 8. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
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