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Zur Experten-Antwort springenHallo Laura,
wenn sich das Masterstudium jetzt nahtlos anschließt, dann handelt es sich um eine "Weiterzahlung". Sie müssen natürlich rechtzeitig den Nachweis für das weitere Studium oder wenigstens den Weiterzahlungsantrag einreichen, sonst könnte die Rente erst mal eingestellt werden (das läuft in der Regel automatisch) und wird dann nach Vorlage der Studienbescheinigung nachgezahlt.
Sobald die Lücke zwischen Bachelorprüfung und Beginn des Masterstudiums aber mehr als vier Monate betragen sollte, würde eine Zahlungsunterbrechung eintreten. Dann würde die Rente mit dem neuen Studienbeginn "erneut" beginnen.
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