Hallo,
ich beziehe eine befristete teilweise EM-Rente, die zum 30.06.2015 ausläuft, Weitergewährung ist beantragt, es liegt aber noch kein Bescheid vor (liegt vielleicht ja auch am Poststreik oder die endgültige Entscheidung ist trotz GA noch nicht gefallen).
Kann die teilweise EM-Rente trotzdem auf formlosen Antrag hin weitergezahlt werden, bis die endgültige Entscheidung feststeht (es sollte eigentlich dann eine volle EM-Rente werden)?
VG
Bergi
27.06.2015, 22:31
von
Bergi
29.06.2015, 10:18
Experten-Antwort
29.06.2015, 12:15
von
Cassandra
Das kommt auf den Einzelfall an (blöde Antwort, aber es ist halt so).
Grundsätzlich endet die Rente im Juni, sie war von vorneherein befristet und es gibt keine Verpflichtung für die DRV vorübergehend weiterzuzahlen.
In vielen Fällen ist die DRV jedoch "kulant" und zahlt bis zum Ende der med.Sachaufklärung weiter. Rufen Sie Ihren Ansprechpartner an und fragen nach.