Ob und in welcher Höhe Sie nach dem Bezug von Alo-Geld 1 Leistungen erhalten kann von hier nicht gesagt werden. Wir raten Ihnen deshalb, sich diesbezüglich an den zuständigen Leistungsträger, die Agentur für Arbeit, zu wenden.
Auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen angerechnet. Das Arbeitslosengeld 2 nach den Vorschriften des SGB 2 ist für Zeiträume ab dem 01.01.2005 kein vergleichbares Einkommen und wird daher nicht angerechnet.