Hallo, Elke L.,
bezogen auf eine mögliche Altersrente ist es so, dass Sie einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben könnten, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und am Tag des Rentenbeginns ein Grad der Behinderung von mind. 50 vorliegt. Dann wäre es für 1958 geborene möglich mit 61 Jahren Rente mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % zu erhalten. Abschlagsfrei wäre diese im Alter von 64 Jahren. Sollten Sie vorher eine Rente beantragen wollen, ginge dies nur im Fall einer vorliegenden Erwerbsminderung. Zur Klärung der individuellen Situation haben Sie die Möglichkeit eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen.