Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Versicherte, die vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig sind, können einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn diese bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sind.
2. Bei einem Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (teilweise oder volle Erwerbsminderung) sind außerdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, hierbei ist es erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen müssen.
3. Zur Klärung dieser o.a. Ansprüche sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
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