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Experten-Antwort

Welche Rente bei angeborene behinderung

von Angela29.03.2017 | 19:50
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Hallo und zwar bei mir ist das Problem ich bin 34 Jahre alt und habe von Geburt an eine Spastische Lähmung im zentralnervensystem. Das wirkt sich bei mir so aus das ich meinen rechten Arm nur wenig benutzen kann. Dazu kommt dann noch eine schiefstellung vom Becken. Habe 4 Kinder und habe bis jetzt nur ALG 2 bekommen. Ich bin eingestuft auf 40% behindert und stark eingeschränkt im Arbeitsleben. Das heisst ich könnte 3 - unter 6 Std am Tag leichte Tätigkeiten ausführen. Darf nicht lange stehen nicht lange laufen nicht über Kopf arbeiten. Darf nicht schwer Heben usw. Selbst die arge meinte ich wäre schwer vermittelbar. Da mein Lebensgefährte nun Arbeit hat fallen wir aus dem leistungsbezug raus. Nun sind wir am schauen woher ich noch Geld bekommen könnte da das Geld für 3 Personen nicht ganz reicht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2017 | 10:01

1. Versicherte, die vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig sind, können einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn diese bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sind.

2. Bei einem Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (teilweise oder volle Erwerbsminderung) sind außerdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, hierbei ist es erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen müssen.

3. Zur Klärung dieser o.a. Ansprüche sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

4 Antworten

zeldaam 29.03.2017 | 22:58
Hallo Angela, sofern seitens der Rentenversicherung (ggf. im Rahmen einer Amtshilfe für das Jobcenter etc.) bereits festgestellt wurde, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch 3 bis unter 6 Stunden tätig sein können, käme grundsätzlich für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht. Allerdings müssen hierzu grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen werden. Da dies bei einem Eintritt der Erwerbsminderung bereits bei Geburt (wie bei Ihnen zu vermuten) dies schlechterdings möglich ist, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung auch gezahlt werden, wenn 20 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind. 4 Kinder (alle nach 1991 geboren ?) ergeben schon mal 12 Jahre. Zeiten des ALG II - Bezuges waren vom 01.01.2005 bis 31.12.2010 ebenfalls Pflichtbeitragszeiten und könnten bei den 20 Jahren mitgezählt werden (sofern sie nicht bereits z.B. mit Zeiten der Kindererziehung belegt sind). Allerdings werden Sie aufgrund Ihres Alters die 20 Jahre an Beitragszeiten noch nicht erfüllt haben. Ich empfehle Ihnen daher , Ihr Rentenversicherungskonto bei der DRV klären zu lassen, damit Sie erfahren, wie viele Kalendermonate Sie für die Wartezeit von 20 Jahren bereits erfüllt haben. Zur Wartezeit von 20 Jahren zählen auch freiwillige Beiträge. Sofern Sie bis zum 31.03.2017 - noch (z.B. bei der Gemeinde - oder Stadtverwaltung) einen formlosen Antrag auf Kontenklärung oder frw. Beitragszahlung stellen, könnten sogar noch frw. Beiträge für 2016 nachgezahlt werden (sofern die Zeit nicht bereits mit Pflichtbeiträgen belegt sind). Der monatliche Mindestbeitrag beträgt übrigens 84,15 Euro. MfG zelda
Werner67am 30.03.2017 | 07:09
Die Erwerbsminderungsrente nach Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahre bekommt man nur, wenn man VOLL erwerbsgemindert ist. Eine teilweise Erwerbsminderung reicht in dem Fall nicht.
Schadeam 30.03.2017 | 12:45
Dann brauchen Sie halt eine sitzende Tätigkeit ohne schweres Heben und Tragen und ohne Überkopfarbeit.......diese Kriterien erfüllt eigentlich jeder Bürojob. Und dass Sie schwer vermittelbar sind, für diese Erkenntnis brauche ich keine Arge - jeder der realistisch denkt weiß dass jemand, der mit 34 noch nie gearbeitet hat sondern "nur von ALGII" gelebt hat (Ihr Zitat) und dazu 4 Kinder hat, nicht leicht eine Arbeit findet. Keine Ausbildung, keine Berufserfahrung, 4 Kinder die dauernd krank sein könnten......nicht gerade ein Traummitarbeiter für einen Arbeitgeber - und dann noch gesundheitlich eingeschränkt. So einen Mitarbeiter wird sich kaum eine Firma "ans Bein binden".
Egailam 10.02.2019 | 17:53
hallo ich bin frau ayar ich haben ein handcap 80%g .ich will fragen ob ich das hoffe ich das Erinnerung trotzdem bekomme wenn ich auch eine schulabschluss mache susanne-finkbeiner-schule Erwerbsminderung Rente bin 27 jahr alt ich arbeite in einer Werkstatt Behindertenwerkstatt seit Re 9 jahr schon? Mein seldaayar8@gmail.com
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