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Experten-Antwort

Welche Schritte unmittelbar nach Reha

von Rina16.02.2016 | 18:57
4072 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mir schwirren gerade eine Menge Fragen durch den Kopf und ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. Auf Aufforderunge der KK musste ich eine Reha beantragen (die bei Misserfolg in einen Rentenantrag umgewandelt wird), die demnächst ansteht. Habe ich das richtig verstanden, dass man unmittelbar am Tag nach Ende der Reha schon wieder bei seinem Arzt wegen der AU vorstellig werden muss, selbst wenn man als arbeitsunfähig aus der Reha oder mit der Empfehlung eine Rente zu beantragen, entlassen worden ist? Was passiert, wenn man an diesem Tag keinen Termin bekommt oder einfach völlig erledigt ist und es nicht schafft. Selbst für Gesunde ist der erste Tag nach mehrwöchiger Abwesenheit mit einigem Stress verbunden, da soviele Dinge erledigt werden müssen. Wegen langer Heimreise komme ich erst spät abends von der Reha nach Hause und die Vorstellung schon wieder am nächsten Morgen zu einem Arzt zu müssen, ist für mich extrem belastend.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rina,

die Ärzte der Reha-Klinik können Sie nicht über das Ende der Reha hinaus krank schreiben. Dies kann nur Ihr behandelnder Arzt.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Auswirkungen es auf Ihr Krankengeld hat, wenn Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden und sich dann nicht direkt am nächsten Tag bei Ihrem Arzt melden, um sich krank schreiben zu lassen.

Ggf. können Sie auch schon vorsorglich einen Termin bei Ihrem Arzt vereinbaren.

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18 Antworten

W*lfgangam 16.02.2016 | 20:30
Hallo Rina, von der Reha können Sie nur au entlassen werden und nicht für eine längere Zeit 'Krankgeschreiben' werden - egal wie die Prognose für die aktuelle Beschäftigung und den allgemeinen Arbeitsmarkt ausfällt. Um Ihre Ansprüchen gegen die Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber nicht zu verlieren, brauchen Sie ein AU-Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes für den Folgezeitraum. Krankheit ist leider kein Wunschkonzert, Sozialleistungen und Arbeitsrecht auch nicht. Telefonieren Sie doch einfach nach Reha-Entlassung mit Ihrem Arzt, er wird Ihnen schon seine Hilfe - soweit er es vertreten kann - anbieten. Gruß w.
Rinaam 16.02.2016 | 21:25
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo W*lfgang, danke für die Antwort. Verstehe ich Sie recht, dass ich tatsächlich unmittelbar am Tag nach der Entlassung wieder beim Arzt vorstellig werden muss, falls ich arbeitsunfähig bin? Ich finde, das ist eine ziemliche Zumutung. Im Reha-Bescheid steht, dass der AG im Anschluss an eine Reha einen Urlaub bewilligen muss. Aus gutem Grund, da eine Reha ja extrem anstrengend sein kann. Als Arbeitsunfähiger ist man aber gezwungen sofort sofort am nächsten Morgen wieder auf der Matte beim Arzt zu stehen. (In meinem Fall ist dieser Tag ein Mittwoch und da bekommt mit viel Glück höchstens einen Termin am Vormittag). Gibt es keine Möglichkeit wenigstens einen Tag sich etwas zu erholen erst mal richtig anzukommen, ohne gleich aus dem sozialen Netz zu fallen? Ich finde das ganze extrem belastend und anstrengend.
Schadeam 16.02.2016 | 21:37
Ich verstehe Ihr Gezicke nicht. Sie wollen doch schließlich das Krankengeld bekommen. Und dafür ist es notwendig am Tag nach der Reha zum Arzt zu gehen. Alternative: Sie lassen sich nicht beim Arzt au schreiben und melden Sich morgens um 8 zur Arbeit beim Arbeitgeber und arbeiten 8 Stunden. Dann doch besser zum Arzt, oder?
W*lfgangam 16.02.2016 | 21:40
Hallo Rina, meine Reha-Kenntnisse/Folgewirkungen sind begrenzt - andere Forenteilnehmer bzw. Experte/in werden Ihnen einen besseren Rat geben können. Entspannen Sie sich, Sie haben die Reha ja noch nicht mal angetreten, bis zum Ende sind Ihre Fragen beantwortet ...nicht dass Sie gar noch arbeitsfähig entlassen werden (was nicht zwingend dem Sinn einer Reha zuwider laufen würde ;-)) Gruß w.
W*lfgangam 16.02.2016 | 22:00
...der Anti-Teppich-Kriecher, herrlich, wie Schade es immer wieder 'einfühlsam', aber konkret auf den Punkt bringt ;-) https://www.youtube.com/watch?v=PtzgBJ13vro&list=RDPtzgBJ13v… Ja, ist in der Tat schon 40 Jahre alt/entspannt aber immer noch ...und ich weiß noch immer, wie das Venyl-Cover aussieht (mom, ich greif mal nach hinten und pust die Fusseln von der Nadel :-)) Entspannt Euch! Gruß w.
Rinaam 16.02.2016 | 22:10
Hallo Schade, schade, dass Sie so unfreundlich in einem Hilfe-Forum reagieren. Wenn es nicht Menschen gäbe, die über bestehende Gesetze 'rumzicken' (wie sie das nennen), würde sich nie etwas zum besseren änderen. Seit diesem Jahr hat sich z.B. eine ähnlich rigide Regelung (dass immer am letzten Tag der AU-Bescheinigung schon die Folge-AU bescheinigt werden muss und man bei Nichtbeachtung in große fianzielle Schwierigkeiten kommen kann) geändert und die Patienten haben nun etwas mehr Spielraum für den Arztbesuch. Jemand wie sie hätte da vermutlich gesagt, die sollen nicht so rumzicken. Der Gesetzesgeber hat aber erkannt, dass diese Regelung sehr problematisch war und im Patientensinne geändert. Meine Eingangsfrage ging in diese Richtung, ob sich da vielleicht auch im Reha-Anschluss etwas geändert hat und man etwas Luft hat, bis man die Folge-AU benötigt. Der Fall ist ja sehr ähnlich.
Rinaam 16.02.2016 | 22:20
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich verstehe Ihr Gezicke nicht.
...der Anti-Teppich-Kriecher, herrlich, wie Schade es immer wieder 'einfühlsam', aber konkret auf den Punkt bringt ;-)
Wenn ich das richtig verstehe, ist "Schade" hier im Forum nicht unterwegs um zu helfen (dache, das ist ein 'brauche Hilfe+Rar_Froum'), sondern um Leute, die gerade in einer Situation sind, wo sie Hilfe und Rat brauchen, mit mehr oder weniger unfreundlichen Sprüchen abzufertigen. Werde hier keine weitere Anfrage mehr stellen, dumme Sprüche brauche ich sicher nicht....
W*lfgangam 16.02.2016 | 23:00
Rina, doch, ganz sicher ...er hat nur eine etwas andere Form, sich mitzuteilen - so wie ich auch/wie ich direkt mit 'meinen Kunden' umgehe (da können auch nicht alle Fragenden/Lesende was mit anfangen ;-)) ...weder Schade noch ich wird allerdings je eine 'Beschwerde' erhalten haben – in Augenkontakt geht man 'angemessen' miteinander um ...was natürlich auch bis zum atemlosen Schenkelklopfer führen kann, selbst wenn manche Versicherte die Entscheidung zur Rente nicht erlebt – die verstehen es schon. Werten Sie den Querschnitt aller Antworten, dann liegen Sie richtig - und von hin und wieder 'Flapsigkeit' nicht erschrecken lassen. Rente ist auch bisschen gegenseitiges 'Event' (dabei Mehrverstehen!) und nicht nur trocken Gesetz / hör zu / raus, der nächste 'Fall' / Feierabend ... Gruß w.
ICKEam 17.02.2016 | 07:04
Hallo Rina, zum Einen: wenn die RV die Reha für aussichtslos halten würde, hätte sie diese nicht bewilligt, sondern den Reha-Antrag direkt in einen Rentenantrag umgewandelt! Dafür kostet das alles einfach zu viel Geld! Und zum Zweiten: Wenn in der zweiten Reha-Hälfte absehbar ist, dass Sie tatsächlich AU entlassen werden sollten, können Sie doch bei Ihrem behandelnden Arzt anrufen und für den Tag nach der voraussichtlichen Entlassung einen Termin vereinbaren. Sie sind während der Reha ja nicht von der Außenwelt abgeschnitten... Insofern muss ich "Schade" leider Recht geben und kann die Aufregung nicht so ganz verstehen, auch wenn er das leider etwas uncharmant rübergebracht hat. Manchmal muss man auch versuchen, sich nicht in Sachen reinzusteigern bzw. Probleme zu machen, wo es eigentlich gar keine gibt.
Achillam 17.02.2016 | 08:40
Ich würde ihnen raten, die Reha auch nicht nur als Formalie zu sehen in Bezug auf einen Rentenantrag. Die behandelnde Ärzte erkennen sofort einen Patienten der nur deswegen da ist und eine Rente will. Also kleiner Tipp, immer motiviert und aktiv an allem teilnehmen, sonst sieht der Entlassungsbericht auch dementsprechend aus.
Rinaam 17.02.2016 | 08:53
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Rina, doch, ganz sicher ...er hat nur eine etwas andere Form, sich mitzuteilen - so wie ich auch/wie ich direkt mit 'meinen Kunden' umgehe (da können auch nicht alle Fragenden/Lesende was mit anfangen ;-)) ...weder Schade noch ich wird allerdings je eine 'Beschwerde' erhalten haben – in Augenkontakt geht man 'angemessen' miteinander um ...was natürlich auch bis zum atemlosen Schenkelklopfer führen kann, selbst wenn manche Versicherte die Entscheidung zur Rente nicht erlebt – die verstehen es schon.
Hallo W, Ich freue mich für Sie, dass Sie hier Ihre flappsige Ader ausleben und sogar Schenkelklopfer-Erlebnisse im Umgang mit Ihren Kunden haben. Unter anderen Umständen könnte ich dies sicher auch wertschätzen und würde mitlachen. Was Sie aber offenbar vergessen ist, dass die Leute, die hier Fragen stellen, eventuell gerade eine extrem schwere Zeit durchmachen und überwältigt sind von all den Dingen, die auf sie zukommen und zu beachten sind. Und vor allem, dass bei einer falschen Entscheidung oder Fristversäumnis das finanzielle Aus droht und sie wirklich echte Hilfe suchen. Sie haben doch keinerlei Kenntnisse über die gesundheitlichen und finanziellen Hintergründe der Fragenden, was in deren Leben gerade passiert. Eine ‚flappsige’ Antwort (und der Begriff ‚rumzicken’ ist für mich nicht flappsig sondern beleidigend) auf eine ernstgemeinte Frage ist deshalb m.M. nach sehr unangebracht in einem Forum wie diesem. Gruß Rina
Rinaam 17.02.2016 | 08:55
Vielen Dank für Ihre klare und hilfreiche Antwort. Gruß Rina
Gabi Brückneram 17.02.2016 | 08:56
Hallo Rena, ich stand vor der gleichen Situation.Aber erst als ich am Ende meiner Rehamaßnahme war. Beim Abschlußgespräch ,was ja immer ein paar Tage vor Entlassung statt findet, erfahren sie alles. Da reicht es völlig aus sofort der Krankenkasse Bescheid zu geben und beim Hausarzt anzurufen. Wenn ihre KK das weiß,wird sie ihnen keinen Stein in den Weg legen.
Herz1952am 17.02.2016 | 14:24
Hallo Rina, Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie das laufen könnte. Mittlerweile dürfen auch Krankenhäuser oder Reha-Ärzte für vorläufig AU Entlassen, soweit mir jetzt bekannt ist. Ich wurde auch als vorläufig Arbeitsunfähig entlassen. Ich weis allerdings nicht mehr, wann ich anschließend zum Arzt gegangen bin. Die Lücke in der "Krankschreibung", das diese z.B. bis Dienstag gilt, und man den KG-Anspruch verliert, wenn man erst Mittwochs zum Arzt geht, ist hinfällig geworden. Sie galt auch schon nicht, wenn die Bescheinigung den "vorläufig bis..." oder ähnlich beinhaltete. Es gibt jetzt auch neue Formulare, die sowohl als AU-Bescheinigungen, als auch gleichzeitig als Anträge auf Weiterzahlung von Krankengeld zu "gebrauchen" sind.
Schadeam 17.02.2016 | 16:38
@Rina Wenn ich Sie durch das Wort "Gezicke" beleidigt habe, so tut mir das leid, das lag nicht in meiner Absicht. Gestehen Sie mir aber zu, dass man dieses Wort nicht unbedingt als Beleidigung auffassen muss. Will man dies jedoch........so kann ich nichts dran ändern.
Angelaam 19.02.2016 | 18:48
Was soll sich da geändert haben? Meines Wissens gilt immer noch, dass die AUs lückenlos sein müssen, also nix mit Spielraum ist.
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