Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welche Steuerklasse, Frau volle EMR befristet, Ehemann selbstständig

von Maja07.02.2017 | 13:01
1719 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Forum Mitglieder, ich habe eine Frage, wie verhalte ich mich nun richtig? Ich beziehe volle EMR befristet (kein 450,00 Euro Job), mein Mann ist selbständig. Welche Steuerklasse ist nun für mich richtig, oder benötige ich als EMR keine Steuerklasse mehr? Als ich Teil EMR war, habe ich noch 1/2 Tage gearbeitet und war in der Steuerklasse 3, da mein Mann selbstständig ist. Danke im Voraus für Eure Hilfe. Liebe Grüsse Maja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

bezüglich Ihrer Erwerbsminderungsrente ist die Steuerklasse nicht relevant. Der Rentenversicherungsträger behält keine Steuern ein und führt dementsprechend auch keine Steuern an die Finanzverwaltung ab. Es werden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Daten gemeldet.

Ihre Frage sollten Sie daher an das Finanzamt oder einen Steuerberater richten.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Konrad Schießlam 07.02.2017 | 13:07
Renten, außer Betriebsrente brauchen weder Steuerkarte,Steuerbescheinigung oder eine Steuerklasse. Bei einem Ehepaar erfolgt die steuerliche Veranlagung nach der Splittingtabelle, zu viel oder zu wenig einbehaltene Steuer während eines Jahres repariert. MfG.
SuchenundFragenam 07.02.2017 | 13:10
Da Sie für die Versteuerung der Rente selbst verantwortlich sind, hat sich das mit der Steuerklasse erledigt. Sie geben einfach am Ende des Jahres eine Steuererklärung ab.
Majaam 07.02.2017 | 14:11
Vielen Dank. Also habe ich das richtig verstanden, dass meine damalige Steuerklasse 3 nichtig ist. Ich muss also meinem Steuerberater oder Finanzamt die Änderung nicht mitteilen?
Herbstam 07.02.2017 | 14:25
Vorerst brauchen Sie keine Steuerklasse mehr. Vielleicht später wenn Sie wieder arbeiten gehen möchten, Das Finanzamt erhält jährlich automatisch von der DRV die gezahlten Rentenbeiträge. Wenn Sie vorhaben eine jährliche Einkommensteuerveranlagung zu machen, dann können Sie bei der DRV dies anfordern und erhalten dann jedes Jahr automatisch diese von der DRV. Mfg
Majaam 07.02.2017 | 17:01
Vielen Dank. Also habe ich das richtig verstanden, dass meine damalige Steuerklasse 3 nichtig ist. Ich muss also meinem Steuerberater oder Finanzamt die Änderung nicht mitteilen?
Herz1952am 07.02.2017 | 16:42
Bei Ihnen ist es in der Praxis so, dass von Ihrem Mann Steuervorauszahlungen während des Jahres verlangt werden. In der Regel vierteljährlich. Dazu kommt noch in Zukunft der zu versteuernde Rentenanteil Ihrer Rente, diese wird nämlich während des Jahres nicht versteuert, sondern wird bei gemeinsamer Veranlagung mit in die Vorauszahlung mit eingerechnet. Es werden also in der Zukunft regelmäßig neue Vorauszahlungen festgelegt. Sollte das Einkommen Ihres Mannes stark schwanken, so können Sie bereits während des Jahres die Vorauszahlungen bei weniger Einkünften herabsetzen lassen oder auch erhöhen lassen, damit evtl. Nachzahlungen nicht zu hoch ausfallen. Einreichung von Belegen an das FA wird in solchen Fällen allerdings vom FA verlangt, dass eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden kann. Anträge auf Herabsetzungen können hilfreich sein. Wenn es zu Nachzahlungen kommt, wird das FA die VZ für die Zukunft erhöhen. Es wird nach jeder Steuererklärung angepasst. Man kann dies mit den Abschlagszahlungen für z.B. Strom vergleichen :-).
Majaam 07.02.2017 | 17:03
Dankeschöööön, ich habe verstanden. Super an alle, die hier immer helfen, Daumen hoch!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026