Hallo Rosi77,
eine allgemeine Aussage zum Postdienstleister kann ich leider nicht machen, da es Unterschiede gibt, ob das Schreiben z.B. von einem zentralen Druckzentrum oder direkt vom jeweils zuständigen RV-Träger versandt wurde. DRV-eigene Botendienste sind mir nicht bekannt. Sie können diese Frage daher ganz konkret nur bei Ihrem RV-Träger klären bzw. diesen auf die bestehenden Probleme hinweisen.
Für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, also z.B. Rentenbescheide, gibt es eine gesetzliche Zugangsvermutung (§ 37 SGB X). Danach gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als aufgegeben. Auch hier kann jedoch mit entsprechender Begründung geltend gemacht werden, dass das Schriftstück nicht zu diesem Zeitpunkt zugegangen ist - im Zweifel liegt dann die Beweislast beim Rentenversicherungsträger. Insbesondere wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Fristen geht.
Bei einfachem Schriftverkehr beginnen ja aber im Regelfall keine gesetzlichen Fristen zu laufen, sondern es wird Ihnen vielleicht ein Termin zur Rückantwort gesetzt. Diesen kann man in der Regel unproblematisch verlängern, wenn durch den späten Zugang der Anfrage eine Antwort nicht termingerecht möglich ist. Sie sollten sich in dem Fall einfach telefonisch an den im Schreiben genannten Ansprechpartner wenden.
Und noch ein Hinweis: nach meiner Kenntnis ist es nicht üblich, für jede nachgereichte Unterlage auch eine Eingangsbestätigung zu versenden - dies erfolgt regelmäßig nur bei Anträgen. Im Zweifel können Sie auch hier vor Ort nachfragen, ob Ihr Schreiben eingegangen ist.