Sitze vor meiner Steuererklärung fürs Finanzamt und soll den Rentenbeginn eintragen. Frage welche´n nehme ich Beginn der EU Rente in 2001 oder die sich anschließende AR in 2008. Geht hier um den Besteuerungsanteil
18.08.2011, 15:26
Experten-Antwort
Der in 2001. Der erhöhte Besteuerungsanteil wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Ihr Besteuerungssatz ist 50%. Bei einer unmittelbar anschließenden anderen Rente bleibt dieser dann gleich. Damit das Finanzamt weiß welchen Satz sie nehmen müssen tragen Sie 2001 ein. Oder lassen Sie sich von der RV für jedes Jahr (seit 2005) Finanzamtsbescheinigungen ausstellen, da steht es dann drauf.
18.08.2011, 16:05
von
Agnes
Wo liegt denn das Problem?
In Zeile 7 den AR-Beginn In Zeile 8 den EU-Beginn In Zeile 9 das Ende der EU-Rente
Dann bleibt es bei den 50 Prozent. Eigentlich doch ganz einfach
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....