Der in 2001. Der erhöhte Besteuerungsanteil wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Ihr Besteuerungssatz ist 50%. Bei einer unmittelbar anschließenden anderen Rente bleibt dieser dann gleich. Damit das Finanzamt weiß welchen Satz sie nehmen müssen tragen Sie 2001 ein. Oder lassen Sie sich von der RV für jedes Jahr (seit 2005) Finanzamtsbescheinigungen ausstellen, da steht es dann drauf.