Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welches Einkommen wird wann angerechnet?

von Ludwig25.10.2017 | 10:57
584 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Versicherter ist im August 2017 verstorben (neues Hinterbliebenenrecht). Die Witwe bezieht seit mehreren Jahren eine Erwerbsminderungsrente und hat jetzt von ihrem Mann eine Wohnung geerbt. Die Wohnung ist vermietet, entsprechend hat die Witwe nun Miteinnahmen. Werden bei der aktuellen Einkommensanrechnung die Mieteinnahmen sofort berücksichtigt? Oder erst zum 01.07.2018, da grundsätzlich das Vorjahreseinkommen maßgebend ist und 2016 nur die Erwerbsminderungsrente als Einkommen bezogen wurde? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ludwig,

bei den dauerhaften Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 10 SGB IV (unter anderem Versichertenrente) ist stets vom laufenden Einkommen auszugehen; auf das im letzten Kalenderjahr bezogene Einkommen kommt es nicht (!) an.

Maßgebend ist das Erwerbsersatzeinkommen, das im Monat des erstmaligen Zusammentreffens im Sinne von § 97 SGB VI bezogen wird.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die ab Beginn der Hinterbliebenenrente erzielt werden, sind somit zeitgleich anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

egal (der Erste)am 25.10.2017 | 11:10
Bei einer Rente als anzurechnendem Einkommen wird kein Vergleich mit dem Vorjahr gemacht, es wird die laufende Rente angerechnet. Trifft diese mit weiterem Einkommen zusammen, wird nur für dieses Einkommen eine Vergleichsberechnung laufendes Einkommen/Vorjahreseinkommen durchgeführt. In Ihrem Fall werden mangels Vorjahreseinkommens, mit dem verglichen werden könnte, die laufenden Mieteinnahmen ebenfalls sofort bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt.
Ludwig Ehrhsrdtam 25.10.2017 | 11:06
Immer der Gleiche aber ständug mit anderem Wunschname. Ganz schön schlau. Und die nächste Aufgabe für die beklo....n .
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026