Hallo Monika,
die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.