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Experten-Antwort

Wer entscheidet über EM Rente

von Monika16.11.2020 | 16:49
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin etwas verunsichert. Wer entscheidet über Bewilligung einer EM Rente im Widerspruchsverfahren? War bei zwei Gutachtern. Nun habe ich gelesen, nicht Die Ärzte der Rentenversicherung entscheiden über eine Bewilligung, sondern Juristen. Stimmt das??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.

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24 Antworten

Antwortam 16.11.2020 | 16:56
Was macht das für einen Unterschied für Sie? Wenn die sozialmedizinische Stellungnahme der Amtsärzte nach den vorliegenden Gutachten eine Erwerbsminderungsrente empfiehlt, dann folgen die Juristen dem auch. Die juristische Beteiligung ist eher bei Fällen wichtig, in denen die Erwerbsminderung medizinisch auf wackeligen Beinen steht, damit abgewägt werden kann, ob Widersprüche oder Klagen Chancen gegen einen Ablehnungsbescheid hätten.
Katinka1971am 16.11.2020 | 17:59
Juristen nur, wenn man mit dem was DRV und / oder Gutachter feststellen, nicht einverstanden ist. Und das auch nur, wenn man vor Gericht zieht.
Monikaam 16.11.2020 | 18:56
Ich meinte, die Juristen innerhalb der Rentenversicherung. Inwieweit diese an der Entscheidung beteiligt sind. Bin der Meinung, die medizinischen Dinge sollten auch von Medizinern entschieden und bewertet werden. Habe hier im Forum nachgefragt, weil ich durch einen Artikel, den ich gelesen habe,verunsichert bin.
W°lfgangam 16.11.2020 | 19:00
Hallo Monika, auch bereits bei dem EM-Antrag - ohne Widerspruchsverfahren - entscheidet ein 'Jurist' der DRV über den Rentenantrag. Schlicht, um sich den Weg zur Entscheidung (Votum des med. Dienstes/ist das schlüssig?, sind überhaupt die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt?!) abschließend anzuschauen. Im WS-Verfahren sind Sie eine Ebene weiter, und der WS-Ausschuss folgt/folgt nicht dem Votum aus der Verwaltung = hört/folgt auf den Jurist/widerlegt ihn mit seiner Entscheidung ;-) Letztendlich ist Ihre Frage im Widerspruchsverfahren zwar durchaus nachzuvollziehen, aber - in Abwägung aller Voraussetzungen für die Bewilligung/Ablehnung eines EM-Antrags nur vom 'höheren' Personal der DRV zu entscheiden - und das durchaus zu Recht! TIPP: Gehen Sie bei EM-Rente + Ablehnung nicht alleine 'dagegen' vor, Sozialverbände (SoVD, VdK), sowie auch rechtskundige Anwälte, auch (priv.) Rentenberater unterstützen Sie dabei auch schon jetzt, wie im weiteren/etwaigen Klageverfahren - SOFERN diese aus deren Kenntnis Erfolgsaussichten sehen. Natürlich kann man/frau das auch bis zum Landessozialgericht alleine durchziehen ...wenn Sie in diesem _etwas_ schwer durchschaubaren Rechtsbereich SEHR bewandert sind! Monika: machen Sie das WS-Verfahren bisher wirklich ohne Hilfe von Anderen? Gruß w.
Grobiam 16.11.2020 | 19:11
Das Ganze ist ein Zusammenspiel mehrerer Beteiligter. Es gibt einen Sachbearbeiter, der den Vorgang quasi aktentechnisch führt. Den Sozialmedizinischen Dienst/Gutachter, der sich um medizinisch relevantes kümmert. Und eben auch hauseigene Juristen, die darauf achten, dass alles rechtlich konform ist. Das ist nichts gegen Sie gerichtetes. Soweit ich weiß, schaut der Jurist abschließend immer drüber, schließlich muss das Ganze u. U. bspw. vor der Sozialgerichtsbarkeit standhalten. Es wird auch bei bewilligten Renten geschaut, es wäre kein Indiz für eine Ablehnung.
Monikaam 16.11.2020 | 19:13
Zitat von W°lfgang anzeigen
Wer entscheidet über Bewilligung einer EM Rente im Widerspruchsverfahren?
Hallo Monika, auch bereits bei dem EM-Antrag - ohne Widerspruchsverfahren - entscheidet ein 'Jurist' der DRV über den Rentenantrag. Schlicht, um sich den Weg zur Entscheidung (Votum des med. Dienstes/ist das schlüssig?, sind überhaupt die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt?!) abschließend anzuschauen. Im WS-Verfahren sind Sie eine Ebene weiter, und der WS-Ausschuss folgt/folgt nicht dem Votum aus der Verwaltung = hört/folgt auf den Jurist/widerlegt ihn mit seiner Entscheidung ;-) Letztendlich ist Ihre Frage im Widerspruchsverfahren zwar durchaus nachzuvollziehen, aber - in Abwägung aller Voraussetzungen für die Bewilligung/Ablehnung eines EM-Antrags nur vom 'höheren' Personal der DRV zu entscheiden - und das durchaus zu Recht! TIPP: Gehen Sie bei EM-Rente + Ablehnung nicht alleine 'dagegen' vor, Sozialverbände (SoVD, VdK), sowie auch rechtskundige Anwälte, auch (priv.) Rentenberater unterstützen Sie dabei auch schon jetzt, wie im weiteren/etwaigen Klageverfahren - SOFERN diese aus deren Kenntnis Erfolgsaussichten sehen. Natürlich kann man/frau das auch bis zum Landessozialgericht alleine durchziehen ...wenn Sie in diesem _etwas_ schwer durchschaubaren Rechtsbereich SEHR bewandert sind! Monika: machen Sie das WS-Verfahren bisher wirklich ohne Hilfe von Anderen? Gruß w.
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! Den Widerspruch hat mein Anwalt formuliert . Allein schaffe ich das nicht, zudem das ganze Prozedere ja auch an den Nerven nagt. Hatte am Wochenende davon gelesen, daher meine Frage heute. Wollte deshalb nicht gleich einen Termin bei meinem Anwalt vereinbaren;) Viele Grüße, Monika
Franziskaam 16.11.2020 | 22:11
Am Ende sind es die Juristen der Rentenversicherung, die das letzte Wort haben. Das hat bei mir Fragen hinterlassen, die ich heute noch nicht beantworten kann. Denn der ärztliche Gutachter hat anders geurteilt, und wurde dann korrigiert. Ich fühlte mich im Recht und habe dagegen geklagt, aber habe bei dem Landessozialgericht in Niedersachsen verloren. Die Richter haben festgestellt, dass die Arzt-Bewertung auf den letzten Seiten ohne Bedeutung ist. Die langen Texte vorher, darauf kommt es an, und die Richter und Juristen von der Rentenversicherung haben darin gelesen, ich könnte voll arbeiten. Obwohl mein Gutachter hinten mein Leistungsvermögen eingeschränkt hatte auf 3-6 Stunden in dem Fragebogen. Bis heute verstehe ich nicht, wie das objektiv gleich für alle Rentenanträge laufen soll. Bei anderen, die ich kenne, wurde nämlich sehr wohl übernommen, was der Gutachter festgestellt hat. Vielleicht war ich denen einfach unsympathisch, ich weiss es nicht, warum man bei mir den Arzt überstimmt hat. Ich finde das immer noch grob ungerecht. Nochmal gegen irgendwas klagen, nie wieder, sinnlos, ich glaube nicht mehr an Gerechtigkeit in Deutschland.
Franziska am 17.11.2020 | 07:47
Schade, wäre besser für alle (wo es doch in Deutschland so ungerecht ist) und Du in anderen Ländern sicherlich glücklicher wärst, aber dazu fehlt Dir dann doch der Mut. Da ist kritisieren und nörgeln natürlich viel einfacher. Von solchen Typen gibt es leider viel zu viele.
Verzeihung, aber es geht nicht um Nörgeln. Die Userin hatte gefragt, ob Ärzte oder Juristen entscheiden, ob man erwerbsunfähig ist. Bei uns im Raum Bremen ganz klar Juristen, und im Zweifel gegen die Gutachter. Mein Urteil mag ich hier nicht nennen, aber es wurde vor einiger Zeit auf einen ähnlichen Fall hier hingewiesen, das hatte sie vermutlich gelesen. Die Urteile aus Bremen werden übrigens grundsätzlich nicht veröffentlicht und nicht in Datenbanken eingegeben. Für die Geschädigten sind sie trotzdem vorhanden, und sie sind unbegreifbar. Übrigens merkt man das überhaupt nur, wenn man das Gutachten anfordert. Im Ablehnungsbescheid steht wahrheitswidrig, ich kann lt.Gutachter Vollzeit arbeiten. Darum hat ja das Landessozialgericht klar gestellt, dass es total egal ist, welche Zahl der Gutachter da reinschreibt. Letztlich geht es um den genauen Text von den Gutachten, der muss bei jedem einzelnen Fall interpretiert werden von den Juristen. Und bei mir meinen die Juristen halt, der Gutachter hat manches zu schwer gewichtet. Ich habe keine Antwort bekommen, warum aber diese Zahl 3-6 Stunden reingeschrieben wird, wenn sie so bedeutungslos ist.
Angelaam 17.11.2020 | 10:53
Zitat von Monika anzeigen
Hallo Monika, die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.
Vielen Dank für die Antwort. Beruhigend hört sich das leider nicht an. Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde abschließend über den Fall. Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat. Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind. Hört sich einfach alles unglaublich an. Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand. Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.
Aber sicher doch, keiner absolut niemand in Deutschland bekommt eine Erwerbsminderungsrente.
Monikaam 17.11.2020 | 10:23
Vielen Dank für die Antwort. Beruhigend hört sich das leider nicht an. Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde abschließend über den Fall. Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat. Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind. Hört sich einfach alles unglaublich an. Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand. Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.
Franziskaam 17.11.2020 | 11:46
Natürlich bekommen viele eine Erwerbsminderungsrente. Die Problematik ist was anderes, nämlich die erstaunlich willkürliche Bearbeitung. Im Grunde sieht man das ja auch im Alltag, oder sogar hier im Forum. Da fragen Leute, die unbefristet berentet sind, wieviel sie jobben dürfen. Andere leben mit Hartz IV ohne Chance auf einen Zuverdienst, zu krank, Rente aber abgelehnt. Meine Erfahrung, dass nicht einmal die Beurteilung des Rentengutachters anerkannt wurde, macht mich immer noch sprachlos, eben weil sie bei anderen anerkannt wird. Bis heute weiß ich nicht, warum bei anderen danach vorgegangen wird, bei mir nicht, und wieso das gerecht sein soll. Aber Landessozialgericht Niedersachsen sagt, ja, das muss ich so hinnehmen. Dann gehts halt nach Sympathie, Parteibuch oder was weiß ich. Widerspruchsausschuss ist auch so eine Einrichtung. Bei mir stellte sich bei Gericht hinterher heraus, die ehrenamtlichen Mitglieder haben nicht die Zeit, die Akten zu lesen. Die bekommen nur eine kurze Zusammenfassung von dem juristischen Bearbeiter, in meinem Fall hat der ihnen gesagt, der Gutachter hätte vollzeitiges Arbeiten festgestellt. Was nicht stimmte. Die sind beim Gericht aus allen Wolken gefallen, was sie beschlossen hatten. Ich will nicht in Nordkorea leben, aber Erwerbsminderungsrenten, das ist echt willkürlich, wer die bekommt. Musste ich bitter lernen.
Monikaam 17.11.2020 | 12:04
Zitat von Angela anzeigen
Angela schrieb

Hallo Monika,

die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.[/quote]

Vielen Dank für die Antwort.

Beruhigend hört sich das leider nicht an.

Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde

abschließend über den Fall.

Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat.

Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind.

Hört sich einfach alles unglaublich an.

Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand.

Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.

[/quote]

Aber sicher doch, keiner absolut niemand in Deutschland bekommt eine Erwerbsminderungsrente.

Vielen Dank für die Antwort. Beruhigend hört sich das leider nicht an. Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde abschließend über den Fall. Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat. Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind. Hört sich einfach alles unglaublich an. Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand. Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.
Aber sicher doch, keiner absolut niemand in Deutschland bekommt eine Erwerbsminderungsrente.
Liebe Angela, Ihre Antwort ist am Thema vorbei. Die Frage war eine ganz andere. Ich kann Franziska sehr gut verstehen . Ich habe eine ausführliche Expertenantwort erhalten, dafür vielen Dank. Die Raktionen hier, zeigen jedoch, Vieles liegt im Argen .... Ich für meinen Teil warte nun erstmal auf eine Entscheidung.
Märchenstunde?am 17.11.2020 | 12:50
Zitat von Franziska anzeigen
Danke für Ihre herzerwärmende Geschichte. Wem soll die denn etwas nutzen, wenn Sie in der Anonymität dieses Forums etwas behaupten, was hier niemand nachprüfen kann? Allein die Behauptung der willkürlichen Rentengewährung ist absoluter Unsinn und nur aus Ihrer einzelnen polemischen Sicht entstanden. Hoffentlich nimmt Ihre Fake-News niemand ernst. Scheint ja aktuell gleichgültig zu sein, was jemand behauptet und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.
Gerneam 17.11.2020 | 13:18
klara2022@web.de Ich bin gespannt.
Franziska am 17.11.2020 | 13:00
Zitat von Märchenstunde? anzeigen
Natürlich bekommen viele eine Erwerbsminderungsrente. Die Problematik ist was anderes, nämlich die erstaunlich willkürliche Bearbeitung. Im Grunde sieht man das ja auch im Alltag, oder sogar hier im Forum. Da fragen Leute, die unbefristet berentet sind, wieviel sie jobben dürfen. Andere leben mit Hartz IV ohne Chance auf einen Zuverdienst, zu krank, Rente aber abgelehnt. Meine Erfahrung, dass nicht einmal die Beurteilung des Rentengutachters anerkannt wurde, macht mich immer noch sprachlos, eben weil sie bei anderen anerkannt wird. Bis heute weiß ich nicht, warum bei anderen danach vorgegangen wird, bei mir nicht, und wieso das gerecht sein soll. Aber Landessozialgericht Niedersachsen sagt, ja, das muss ich so hinnehmen. Dann gehts halt nach Sympathie, Parteibuch oder was weiß ich. Widerspruchsausschuss ist auch so eine Einrichtung. Bei mir stellte sich bei Gericht hinterher heraus, die ehrenamtlichen Mitglieder haben nicht die Zeit, die Akten zu lesen. Die bekommen nur eine kurze Zusammenfassung von dem juristischen Bearbeiter, in meinem Fall hat der ihnen gesagt, der Gutachter hätte vollzeitiges Arbeiten festgestellt. Was nicht stimmte. Die sind beim Gericht aus allen Wolken gefallen, was sie beschlossen hatten. Ich will nicht in Nordkorea leben, aber Erwerbsminderungsrenten, das ist echt willkürlich, wer die bekommt. Musste ich bitter lernen.
Danke für Ihre herzerwärmende Geschichte. Wem soll die denn etwas nutzen, wenn Sie in der Anonymität dieses Forums etwas behaupten, was hier niemand nachprüfen kann? Allein die Behauptung der willkürlichen Rentengewährung ist absoluter Unsinn und nur aus Ihrer einzelnen polemischen Sicht entstanden. Hoffentlich nimmt Ihre Fake-News niemand ernst. Scheint ja aktuell gleichgültig zu sein, was jemand behauptet und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.
V Verzeihung, Märchenstunde, aber um zu sehen, wie willkürlich es ist, reicht ja schon paar Tage Mitlesen in diesem Forum. Wie oft wird gefragt, was man zuverdienen darf mit EW-Minderungsrente? Und wie oft, wie es weitergehen soll, nachdem Rente abgelehnt ist? Geben sie mir eine Mailadresse und ich sende Ihnen mein Urteil vom LSG Niedersachsen, Bremen.
BVI?am 17.11.2020 | 15:06
Erklären Sie mir, was der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) damit zu tun hat? Ein wenig verwirrt scheinen Sie schon zu sein oder haben Sie kein Dach über dem Kopf?
franticam 17.11.2020 | 16:45
Mein Antrag wanderte von den Sachbearbeitern zum Arzt der DRV. Der forderte Berichte meiner behandelnden Ärzte an und veranlasste ein Gutachten. Ich forderte dieses ablehnende Gutachten vor Bescheiderlass an, verfasste eine mehrseitige Stellungnahme und fügte ein Uralt-Gutachten der selben Praxis bei, das 5 Jahre zuvor meine BU-Versicherung in Auftrag gegeben hatte und mir jeder gesagt hat "brauchste gar nicht vorlegen, das interessiert bei der DRV eh niemanden". Die Akte ging zurück zum Arzt. Der entschied über das neue Gutachten hinweg unter Zugrundelegung des alten BU-Gutachtens über den medizinischen Teil meines Antrags und leitete die Akte an den Juristen weiter. Der Jurist erließ dann den Bescheid, die Akte ging zurück zu den Sachbearbeitern und dort wurde er dann ausgefertigt. So zumindest meine Erfahrung aus 1 1/2 Jahren Bearbeitungsdauer und vieler telefonischer Nachfragen. Der Bescheid wurde am Tag des Erlasses an mein E-Postfach geschickt und ich bekam einen netten Anruf der Beschwerdestelle mit einer Entschuldigung für die lange Bearbeitungszeit. Zum Thema Gerechtigkeit: Jede Krankengeschichte ist anders, jeder Befundbericht ist anders, jedes Gutachten ist anders, und jeder Arzt und Jurist bewertet den Antrag nach eigenem, bestem Gewissen. Es gibt halt keine Schablone für individuelle Krankengeschichten.
Schadeam 17.11.2020 | 17:12
Was soll eigentlich dieses ganze Palaver ob letztlich Arzt, Jurist oder sonstwer entscheidet? In über 30 Jahren Beratungstätigkeit war das in der Praxis noch nie Thema in auch nur einer Beratung. Es ist doch eigentlich so einfach: Wird ein Antrag im Sinne des Antragsstellers entschieden, ist dieser glücklich und es interessiert ihn nicht "wer der Entscheider" war. Wird der Antrag abglehnt, interessiert das in der Praxis auch niemand: entweder die Ablehnung wird akzeptiert oder nicht und dann kommen Widerspruch, Klage und Co. Und da geht es dann immer um die Sache (also um den Nachweis fehlender Zeiten oder die unterschiedliche Bewertung der Gesundheit und bislang nie darum "wer der Entscheider war". Man - oder sollte ich sagen frau - kann auch über Belanglosigkeiten labern und dabei kein Ende finden. Schönen Tag noch
Katinka1971am 17.11.2020 | 17:10
Was mich irritiert, wie kann es nur ein Gutachten geben? Das hätte ich gerne mal erklärt.
Franziskaam 17.11.2020 | 19:33
Zitat von Schade anzeigen
Ganz so einfach ist es dann doch nicht: Rentengutachter, Facharzt, sagte, ich kann keine 3 Stunden am Tag laufen, Gesamtarbeitszeit unter 6 Stunden. Dann kommen Juristen, keine medizinische Qualifikation, und sagen mir, der Arzt hat die Befunde falsch bewertet, kann 6 Stunden und mehr laufen, und Vollzeit arbeiten. Sozialgericht sagt mir, was der Arzt befundet, ist egal, der Jurist entscheidet, ob ich zu krank bin zum arbeiten. Gleichzeitig beantragten zwei Bekannte auch EW-Rente, bei beiden wurde eins zu eins übernommen, was der ärztliche Gutachter festgestellt hat. Eine Erklärung, warum ich anders behandelt werden darf, habe ich nie bekommen( gabs da nicht Art.3 irgendwo?) Und das Ergebnis des Ganzen, mein LSG-Urteil wird nirgendwo veröffentlicht, nicht in die Datenbanken eingegeben, und gilt natürlich trotzdem für mich. Nicht ganz so harmlos, wie sie meinen, und wenn sie das nicht glauben, suchen sie doch mal Rentenurteile des 12.Senats aus Bremen heraus, sie werden sie nicht finden.
Schadeam 17.11.2020 | 19:42
Mag ja in Ihrem Fall so gewesen sein, letztendlich war es bei Ihnen der Richter am SG, der entschieden hat.....aber Ihr Negativbeispiel hilft letztlich der Fragestellerin auch nicht weiter, oder? Für deren Antrag wird es keinen beeindrucken wenn Monika argumentiert, dass "irgendeine Franziska" irgendwo in D zu Unrecht keine Rente bekommen habe. Dass es die "gefühlte für alle gültige Gerechtigkeit" nie geben wird, ist doch auch klar.
Vernunftam 17.11.2020 | 20:08
Zitat von Franziska anzeigen
Hallo Monika, die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.
Dies ist die richtige Antwort, und die ist lesenswert. Der Experte sagt nicht viel anderes als ich, er umschreibt es nur vornehmer. Nein, natürlich werden Mediziner mehr oder weniger einbezogen, aber Juristen entscheiden. Und das kann merkwürdig ablaufen, mal mehr Arzt und mal eben weniger. Erwerbsminderungsrenten sind nicht wirklich gerecht. Es ist besser, man macht sich das klar, und die Fragestellerin wollte exakt dies wissen( nochmal die Frage lesen..) Die Lage am LSG Bremen ist hoffentlich ein Ausnahmefall, aber immerhin ist der Senat für Rentenverfahren des gesamten Weser-Ems-Raumes zuständig, und nicht eines davon findet sich in der Rechtsprechungsdatenbank Niedersachsen. Während die aus Celle zu hunderten drin sind. Ehe man anfängt, Verschwörungstheorien ins Spiel zu bringen, einfach nachgucken. Entdeckt habe das übrigens nicht ich, wir sind hier eine Gruppe von immerhin 14 Betroffenen, die sich zusammen geschlossen haben.
14 enttäuschte Antragsteller die deshalb versuchen ihre Verschwörungstheorien zu verbreiten, damit aber hier niemandem helfen und somit hier völlig überflüssig sind.
Franziska am 17.11.2020 | 20:01
Dies ist die richtige Antwort, und die ist lesenswert. Der Experte sagt nicht viel anderes als ich, er umschreibt es nur vornehmer. Nein, natürlich werden Mediziner mehr oder weniger einbezogen, aber Juristen entscheiden. Und das kann merkwürdig ablaufen, mal mehr Arzt und mal eben weniger. Erwerbsminderungsrenten sind nicht wirklich gerecht. Es ist besser, man macht sich das klar, und die Fragestellerin wollte exakt dies wissen( nochmal die Frage lesen..) Die Lage am LSG Bremen ist hoffentlich ein Ausnahmefall, aber immerhin ist der Senat für Rentenverfahren des gesamten Weser-Ems-Raumes zuständig, und nicht eines davon findet sich in der Rechtsprechungsdatenbank Niedersachsen. Während die aus Celle zu hunderten drin sind. Ehe man anfängt, Verschwörungstheorien ins Spiel zu bringen, einfach nachgucken. Entdeckt habe das übrigens nicht ich, wir sind hier eine Gruppe von immerhin 14 Betroffenen, die sich zusammen geschlossen haben.
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