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Experten-Antwort

Wer entscheidet über Verlängerungswoche 7 und mehr

von Sabine15.12.2018 | 11:52
89 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin gerade in einer psychosomatischen Reha, kurz vor Ende Woche 5. Die Ärztin meinte, sie könnte auf ziemlich unkomplizierten Wege eine oder zwei Verlängerungswochen beantragen, aber ab dann wird es komplizierter mit der Bewilligung. Ich wollte wissen, was damit gemeint ist( mit den“komplizierter“) da ich schon einige getroffen hab, die hier länger als 8 Wochen sind ( nur Reha, keine Akut)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen nach § 15 Abs. 3 S. 2 SGB VI für längstens drei Wochen erbracht werden. Sie können auch für einen längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Da die ganztägig ambulante Rehabilitation konzeptionell der stationären Rehabilitation entspricht, gelten diese Maßgaben auch für die ganztägig ambulante Rehabilitation.

Bei bestimmten Erkrankungen (zum Beispiel neurologischen und Abhängigkeitserkrankungen) kann von vornherein konzeptionell eine längere Behandlungsdauer vorgesehen sein.

Daher kann m.E. mit "komplizierter" nur gemeint sein, dass die Ärztin evtl. eine Vorlage an den Kostenträger fertigen muss, mit einer medizinischen Notwendigkeitsbegründung.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schorscham 15.12.2018 | 12:21
Es kommt auf das individuelle Krankheitsbild an, das trotz vergleichbarer Diagnose mehr oder weniger stark ausgeprägt sein kann. Manche Patienten bekommen gar keine Verlängerung, während andere mit ähnlicher Diagnose mehrere Wochen Verlängerung erhalten. Darüber entscheiden die medizinischen Gutachter der jeweiligen Kostenträger. MfG
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