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Experten-Antwort

Wer stellt Erwerbsunfähigkeit fest?

von Helga26.01.2016 | 08:58
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5 Antworten

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Ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Dieser wurde direkt abgelehnt, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Danach bezog ich Leistungen vom Jobcenter. Da ich stark erwerbsgemindert bin, wurde ich dort gezwungen einen erneuten Rentenantrag zu stellen. Doch wer nimmt die Begutachtung vor? Der RV-Träger? Auch wenn feststeht, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen? Und wer übernimmt künftig die Leistungen für mich? Zur Zeit beziehe ich Witwenrente und ein paar Euro vom Jobcenter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausführungen von Charly treffen zu.

Nur wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wird der Rentenversicherungsträgers bei erneutet Rentenantragstellung auch tatsächlich eine Begutachtung einleiten.

Das könnte nur dann der Fall sein, wenn Sie weitere Zeiten in der Rentenversicherung geltend machen oder wenn Sie weitere medizinische Unterlagen vorlegen können, aus denen sich ein Eintritt von Erwerbsminderung zu einem (früheren) Zeitpunkt herleiten könnte, in welchem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hintergrund ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. vom Eintritt der Erwerbsminderung abhängen: Sie müssen in der Regel in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben.

Ansonsten macht ein erneuter Rentenantrag wirklich keinen Sinn.

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4 Antworten

Schadeam 26.01.2016 | 09:18
Das soll der Mitarbeiter des JC mal von der 0815 Linie abweichen und falls er die EM nicht durch eigene Dienste feststellen lassen kann, die DRV um Begutachtung bitten und die Kosten dafür übernehmen. Mit einem weiteren RA geht ansonsten das schöne Spiel unendlich weiter. Würde EM festgestellt, wäre wohl ergänzend zur Witwenrente die allgemeine Sozialhilfe oder die Grundsicherung zuständig.
Charlyam 26.01.2016 | 09:10
Solange die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird es nicht zu einer Begutachtung kommen. Erst wenn diese tatsächlich erfüllt sind, wird man Sie bitten einen Termin zur Begutachtung wahrzunehmen. Dies ist in der Regel ein Arzt der DRV. Wenn Ihr aktueller Antrag erneut abgelehnt wird, sollten Sie mit diesem Ablehnungsbescheid wieder zum Jobcenter gehen. Ggf. besteht Anspruch auf ALG II. Falls der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie ja die Rente.
=//=am 26.01.2016 | 09:16
Die Mitarbeiter des JC haben wohl keine Ahnung! Was soll denn ein neuer Rentenantrag, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eh nicht erfüllt sind? Die DRV wird dann wieder keine ärztliche Begutachtung durchführen. Das JC will nur die Kosten für die Untersuchung umgehen. Stellen Sie einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Landratsamt/Grundsicherungsamt. Dieses wird dann über die DRV beantragen, dass die Erwerbsminderung festgestellt wird. Nur so wird ein Schuh draus. Wenn Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, wird der Anspruch auf Grundsicherung geprüft (Bedürftigkeit).
Helgaam 26.01.2016 | 11:12
Vielen Dank für die Antworten!
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