Die Ausführungen von Charly treffen zu.
Nur wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wird der Rentenversicherungsträgers bei erneutet Rentenantragstellung auch tatsächlich eine Begutachtung einleiten.
Das könnte nur dann der Fall sein, wenn Sie weitere Zeiten in der Rentenversicherung geltend machen oder wenn Sie weitere medizinische Unterlagen vorlegen können, aus denen sich ein Eintritt von Erwerbsminderung zu einem (früheren) Zeitpunkt herleiten könnte, in welchem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hintergrund ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. vom Eintritt der Erwerbsminderung abhängen: Sie müssen in der Regel in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben.
Ansonsten macht ein erneuter Rentenantrag wirklich keinen Sinn.