Bei einer vollen aber zeitlich befristeten Erwerbsminderung könnte Ihnen als aufstockende Leistung "Hilfe zum Lebensunterhalt" zustehen. Die für die Entscheidung zuständige Stelle ist der Landkreis oder die Stadtverwaltung.
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Bei einer vollen aber zeitlich befristeten Erwerbsminderung könnte Ihnen als aufstockende Leistung "Hilfe zum Lebensunterhalt" zustehen. Die für die Entscheidung zuständige Stelle ist der Landkreis oder die Stadtverwaltung.
Jammern hilft nicht, nochmal geh arbeiten.Geh arbeiten, anstatt hier rum zu jammern.Wenn ich das könnte, würde ich wohl keinen Rentenantrag stellen! Solche unqualifizierten Bemerkungen kannst du dir sparen, aber wahrscheinlich geht es dir jetzt Besser. Du bist zu bedauern.
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