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Experten-Antwort

Wer zahlt "Aufstockung" bei nicht dauerhafter EU-Rente?

von Jörg W.17.12.2016 | 18:25
2818 Ansichten
13 Antworten

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Guten Tag, ich werde auf Grund meines Gesundheitszustandes einen Antrag auf EU-Rente stellen (hatte ich bereits 2008 gemacht, wurde damals abgelehnt). Mittlerweile haben sich aber meine gesundheitlichen Umstände und auch einiges andere geändert, so das die ARGE (beziehe ALG II) und meine Hausärztin geraten haben, erneut einen Antrag zu stellen. Da aber die meine EU-Rente so gering ist, wäre ich auf ergänzende Leistungen angewiesen und genau hier sehe ich das Problem. Denn im SGB XII steht ja, dass nur der Anspruch auf GruSi hat, wer "DAUERHAFT" Eu-Rente bezieht und davon ist ja in keinem Fall auszugehen. Wenn überhaupt, bekomme ich ja immer nur zeitlich Begrenzt EU-Rente, bis man dann nach 9 Jahren von einer dauerhaften EU-Rente ausgehen kann und diese dann erst gewährt. Aber wenn die Grundsicherung bei mir nicht greift, welche ergänzende Leistung würde mir dann zustehen? Ich habe richtig Angst und wäre über hilfreiche Informationen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Jörg W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer vollen aber zeitlich befristeten Erwerbsminderung könnte Ihnen als aufstockende Leistung "Hilfe zum Lebensunterhalt" zustehen. Die für die Entscheidung zuständige Stelle ist der Landkreis oder die Stadtverwaltung.

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12 Antworten

Onkel Ottoam 17.12.2016 | 18:58
Dann bekommen sie aufstockend Alg II, auch als Hartz IV bekannt.
Andre*sam 17.12.2016 | 19:10
Das bekommt bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente nur, wer erwerbsfähig (teilweise Erwerbsminderung) ist oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente ist ansonsten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII möglich ( § 27 SGB XII ). ARGE gibt es seit 2011 nicht mehr ...
Jörg W.am 17.12.2016 | 19:30
Danke für die Hilfe. Ist man mit der Hilfe zum Lebensunterhalt schlechter gestellt als mit GruSi? Habe mir das mal durchgelesen, verstehe aber gar nichts davon :-( Da kann ich nur hoffen das ich abgelehnt werde, bei ALGII ist alles klar, aber so die nicht ausreichende Rente + irgend einer Hilfe. Das ist ein Behörden-Maraton, den ich ncht überstehe :-( Jörg W.
W*lfgangam 17.12.2016 | 19:38
Hallo Jörg W. EM - auf Dauer = Sozialamt/Grundsicherung - SGB 12 / 4. Kapitel https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ EM - aus med. Gründen und befristet = Sozialamt/HLU - SGB 12 / 3. Kapitel EM - voll, aus Arbeitsmarktgründen = ALG 2/Jobcenter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/ EM - teilweise, wegen Restleistungsvermögen 3 - u6 Std. = ALG 2/Jobcenter Daneben kann bei den ersten beiden Fällen Wohngeld/Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) die bessere 'Aufstockung' sein ...wird intern geprüft. Gruß w.
Jörg W.am 17.12.2016 | 19:46
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich hoffe nur ,ich werde abgelehnt! Denn das was bei einer Bewilligung folgen würde, würde ich nicht überstehen, schon aus gesundheitlchen Gründen nicht :-( Jörg W.
W*lfgangam 17.12.2016 | 21:26
Hallo Jörg W., > und meine Hausärztin geraten haben, erneut einen Antrag zu stellen. Das ist Bullshit ...was Hausärzte/auch Fachärzte 'meinen', trifft bei weitem nicht die 'Diagnose' des med. Dienstes der DRV zur Erwerbsminderung, in welchem Umfang Sie noch im Rahmen der Erwerbsfähigkeit aus dieser Sichtweise leistungsfähig sind. Deswegen ...abwarten/Ruhe bewahren - sehen was kommt/welche Forderungen an Sie gestellt werden - und mithilfe der örtlichen Beratungsstellen DANN ein Entscheidung treffen. Wenn Sie das Jobcenter allerdings bereits schriftlich zum EM-Antrag aufgefordert hat, müssen Sie diesen Weg gehen ...keine Angst, da wird Ihnen vor Ort geholfen. Gruß w.
Jörg W.am 17.12.2016 | 22:41
Ich habe das alles schon einmal durch und geholfen hat mir keiner, Auswertung bei der Antragstellung die Rentenversicherung. Und ohne fachliche Hilfe, was man wie zu schreiben hat, usw. kommt man nicht weit. Ich habe am Donnerstag erst Mal einen Termin bei der Rentenversicherung, aber die erfüllen auch nur ihre Auskunftspflicht. Weiß Brot ich ess, des Lied ich sing.
Jörg W.am 18.12.2016 | 09:34
Zitat von GroKo anzeigen
Wenn ich das könnte, würde ich wohl keinen Rentenantrag stellen! Solche unqualifizierten Bemerkungen kannst du dir sparen, aber wahrscheinlich geht es dir jetzt Besser. Du bist zu bedauern.
monikapam 18.12.2016 | 12:58
Hallo, melde dich doch bei einem Sozialverband an,Z.B. beim VDK. Die helfen dir bei den ganzen Anträgen und kennen sich mit Renten und anderen Rechten gut aus.Ich kann es Dir nur Empfehlen, mir hat der VDK sehr geholfen . monikap.
Jörg W.am 18.12.2016 | 13:20
@monikap Danke für den Tipp! Werde mich mal mit denen in Verbindung setzen. Gruß Jörg W.
GroKoam 19.12.2016 | 08:55
Geh arbeiten, anstatt hier rum zu jammern.
Wenn ich das könnte, würde ich wohl keinen Rentenantrag stellen! Solche unqualifizierten Bemerkungen kannst du dir sparen, aber wahrscheinlich geht es dir jetzt Besser. Du bist zu bedauern.
Jammern hilft nicht, nochmal geh arbeiten.
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