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Experten-Antwort

Werkstatt für Behinderte und Erwerbsminderungsrente

von TimoWAF17.11.2020 | 13:08
350 Ansichten
3 Antworten
Person M, 50 Jahre, bezieht seit 15 Jahre dauerhaft EM-Rente + private BU Rente und kommt damit sehr gut um die Runden. Eigener Haushalt, Mutter hat die Betreuung. Gesundheitliche Lage (psychologisch) hat sich verschlechtert, und es gab auch schon 1 Polizei und 1 Rettungswageneinsatz. Antrag auf Pflegegrad läuft. Es wird wohl Pflegegrad 1 werden. Wurde von der ambulanten Klinik veranlasst genau so wie Tablettengabe durch ein Pflegedienst. Ist zurzeit in einer psychologischen ambulanten Therapie für ca. 6 Wochen. Nun wil die Ärztin will zwecks Psyche und Beschäftigung das die Person in einer Werkstatt für Behinderte Menschen geht. Nach Kenntnisstand der Betreuerin (Finanziell, Aufenthalt, Gesundheitsvorsorge) würde dann diese gesetzliche EU-Rente wegfallen. Und das sind schon 900 EUR + private BU (Auszahlung bis 55 Jahre). Kann jemand dazu eine allgemeine Aussage machen wie sich das in Verbindung mit der WfbM verhält ? Person besitzt auch noch Vermögen, das ist auch ganz wichtig. Wir hatten schon vorgeschlagen ehrentamtlich dort zu arbeiten doch das würde es nicht geben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2020 | 14:02

Hallo TimoWAF,

wegen der dauerhaften Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist gerade für diesen Personenkreis gedacht. Menschen, die in einer WfbM tätig sind, gelten dem Grunde nach als voll erwerbsgemindert. Das heißt die Rente kann neben der geschützten Tätigkeit in einer Werkstatt weiter bezogen werden.

Das durch die Arbeit in der WfbM erzielte Entgelt wird auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Für die Tätigkeit in der WfbM letztlich werden sogar Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die den späteren Altersrentenanspruch erhöhen können.

Zu den Auswirkungen auf die private BU-Versicherung kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung jedoch keine Aussage treffen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt an das entsprechende Versicherungsunternehmen wenden.

2 Antworten

TimoWAFam 19.11.2020 | 18:57
So wie man beim Infozettel lesen kann läuft das ganze wohl nur über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA: https://ibb.co/MV8SHd6… Das wird hier abgelehnt.
Siehe hieram 19.11.2020 | 23:24
TimoWAF schrieb

So wie man beim Infozettel lesen kann läuft das ganze wohl nur über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA:

https://ibb.co/MV8SHd6

Das wird hier abgelehnt.

Da sollten Sie sich nochmal genauer informieren, z.B. hier: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Werkstatt-fuer-beh… In einer WfbM kann man auch ohne 'LTA' arbeiten, wie genau erklärt das zuständige Integrationsamt.
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