Vom Grundsatz der Zuordnung der Entgeltpunkte (Ost / West), wo der Beschäftigungs- oder Tätigkeitsort des Versicherten ausschlaggebend ist, gibt es diverse Ausnahmen. Lassen Sie das durch eine persönliche Beratung klären. Dort kann gegebenenfalls geprüft werden, ob die Meldung korrekt war.