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Widerspruch Erwerbsminderungsrente

von Sunny14.12.2014 | 21:30
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin ausgesteuert, ungekündigt im ÖD und beziehe seit April ALG I, Nahtlosigkeitsreglung. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente lief seit Februar und wurde in voller Höhe am 09.02.2014 auf Zeit bis zum 31.10.2014 bewilligt. Mit dem Zusatz: Nach unseren Feststellungen besteht keine volle Erwerbsminderung mehr. Punkt! Kommt da ein neuer Bescheid zur teilweisen Rente??? Auf Nachfrage bei der RV wurde mir zum Widerspruch geraten. Das werde ich auch tun. Das einzig erstellte Gutachten wurde im Oktober 2014 nach 4-wöchiger Reha erstellt, arbeitsunfähig aufgrund orthopädischer und psychischer Probleme, in Zukunft ist mit Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit zu rechnen. Nun zur eigentlichen Frage: Sollte schon beim Widerspruch ein Anwalt hinzugezogen werden? Oder erst auf ggf. weiterem Rechtsweg? Der Erhalt und Wegfall der Rente wurde fast 6 Wochen nach Ende dieser erst mitgeeteilt. Bin etwas sprachlos...

3 Antworten

Sunnyam 14.12.2014 | 21:32
Tippfehler! Wurde am 09.12.2014 genehmigt.
Knoblocham 15.12.2014 | 06:12
Hallo Sunny, bitte nochmals aufmerksam durchlesen und vor allem die Zeit Angaben korrigieren. Wann genehmigt, wie lange Gültig usw. Deine "Zeit" Angaben sind irgendwie total durcheinander und etwas verwirrend.
Sunnyam 15.12.2014 | 12:13
Ja, das glaub ich... verwirrend. Also nochmal in Kurzform: Antrag auf EMR gestellt im Februar 2014. Post von RV kam dann am 09.12.2014: EMR auf Zeit genemigt vom Monat der Antragstellung bis zum 31.10.2014, waren zum Zeitpunkt der Mitteilung des Bescheides demnach schon 6 Wochen vergangen. Kopfschüttel...
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