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Experten-Antwort

Widerspruch Erwerbsminderungsrente

von Christine B.24.04.2019 | 09:38
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8 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe gerade die Ablehnung meines Antrages auf (teilweise) Erwerbsminderungsrente bekommen. Als Begründung ist angegeben, "Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung". Ich möchte gerne Widerspruch einlegen und meine Frage ist, ob es möglich ist, Akteneinsicht zu bekommen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine B.,

ja, Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht.

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7 Antworten

H.am 24.04.2019 | 09:45
Das ist nicht nur möglich, sondern auch unbedingt zu empfehlen. Darüber hinaus hast du sowieso durch §25 SGB X das gesetzliche Recht auf Akteneinsicht und solltest davon Gebrauch machen. H.
RVam 24.04.2019 | 09:52
Hallo, Ja, das ist bei der entsprechende DRV (siehe Ihr Ablehnungsbescheid) möglich. Aber Vorsicht! Ohne jegliche Fach und Sachkenntnisse würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Schließlich wollen Sie ja, dass Ihrem Widerspruch nicht widersprochen wird. Sie sollten vorab per Einschreiben widersprechen und weisen daraufhin, dass es länger als die 1 Monatsfrist dauern kann. Mit freundlichen Grüßen
Rentenschmiedam 24.04.2019 | 13:24
Hallo, beantragen Sie die Akteneinsicht schriftlich und legen Sie gleichzeitig fristwahrend einen Widerspruch ein. Es reicht ein 3-Zeiler "hiermit lege ich gegen den Bescheid vom.... Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach." Diesen Widerspruch können Sie auch nach der Akteneinsicht ganz unkompliziert wieder zurücknehmen wenn gewünscht. Das mit der Akteneinsicht kann etwas kompliziert werden weil es im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung u.U. gar keine Papierakte mehr gibt. Von daher kann es etwas länger dauern bis abgeklärt ist wie man vorgeht und bis die digitalen Unterlagen aufbereitet sind. Wie schon mein Vorredner anmerkte sollten Sie sich für die Auswertung der Akten fachliche Hilfe holen sonst verstehen Sie u.U. nur Bahnhof und Abfahrt und der Erkenntnisgewinn ist beschränkt. Mit besten Grüßen
W°lfgangam 24.04.2019 | 19:46
Hallo Christine B., Empfehlung: wenden Sie sich an den örtlichen SoVD - ist billiger als ein Fachanwalt (die haben eigene, die hilfreich sein können) und auch in laufende Verfahren können Sie da noch einsteigen/Mitglied werden, soll aber nicht gegen Fachanwälte sprechen. Grundsätzlich können Sie die Akte/Einsicht bei jeder Beratungsstelle DRV oder örtliches Versicherungsamt/Rathaus erhalten, nur mit zielführenden soz.med. Hinweisen, die gegen die Ablehnung sprechen, können Sie da keine große Hilfe erwarten. Das Vorlesen der Akte mit etwaigen Entscheidungshinweisen hilft Ihnen da selten für eine Widerspruchsbegründung weiter ... Gruß w.
Anwaltam 24.04.2019 | 22:23
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich möchte gerne Widerspruch einlegen und meine Frage ist, ob es möglich ist, Akteneinsicht zu bekommen?/quote] Hallo Christine B., Empfehlung: wenden Sie sich an den örtlichen SoVD - ist billiger als ein Fachanwalt (die haben eigene, die hilfreich sein können) und auch in laufende Verfahren können Sie da noch einsteigen/Mitglied werden, soll aber nicht gegen Fachanwälte sprechen. Grundsätzlich können Sie die Akte/Einsicht bei jeder Beratungsstelle DRV oder örtliches Versicherungsamt/Rathaus erhalten, nur mit zielführenden soz.med. Hinweisen, die gegen die Ablehnung sprechen, können Sie da keine große Hilfe erwarten. Das Vorlesen der Akte mit etwaigen Entscheidungshinweisen hilft Ihnen da selten für eine Widerspruchsbegründung weiter ... Gruß w.
Was sind das für merkwürdige Empfehlungen. Ein Fachanwalt ist zu teuer! Wenn Sie sich diesen nicht leisten können, dann ist das Okay. Nur mit einen sehr guten Fachanwalt hat man die besten Aussichten. Und was heißt Vorlesen lassen? Ja, Mr. Wolfgang, wenn Sie in der Schule nicht aufgepasst haben. Ich habe den Eindruck Sie haben etwas besonderes geraucht.
W°lfgangam 25.04.2019 | 20:18
Hallo Anwalt, fühlten Sie sich nun besonders angesprochen/warum? Ich habe das mögliche Procedere in einem solchen Fall in alle Richtungen dargestellt - auch aus Kostengründen, und die (auch mögliche/hilfreiche) anwaltliche Unterstützung nicht ausgeschlossen. Selbst so'n dämliches Versicherungsamt bringt einen abgelehnte EM-Antrag schon mal umsonst zum Laufen, wenn es zunächst/nur an versicherungsrechtliche Bedingungen geknüpft ist ('falscher' 5-Jahreszeitraum), weil schlicht Antragsdatum als 'EM-Fall' gerechnet wurde, aber die Details dazu im Antrag unbeachtet geblieben sind/keine med. Sachaufklärung erfolgte ...ja, solche simplen Sachen erfährt man beim Vorlesen *g Ich habe den Eindruck, dass das mit dem 'Vorlesen lassen' überbewertet aufgefasst worden ist ...vielleicht sollte Sie sich den Rest des Satzes - mit entsprechendem Vorbehaltshinweisen - bis zum Ende doch vorlesen/erklären lassen ;-) Gruß w.
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