Hallo Mara,
selbstverständlich ist auch ein solcher Widerspruch möglich. Sie sollten aber auch berücksichtigen, dass der Rentenversicherungsträger wahrscheinlich bewusst diese Klinik und diese Zeitdauer ausgewählt hat. Ggf. sollten Sie sich vor einem Widerspruch nochmals mit Ihrem behandelnden Arzt beraten - vielleicht kann dieser Ihre Vorbehalte ja ausräumen oder auch bestätigen (was letztlich auch für eine Widerspruchsbegründung hilfreich sein könnte)…