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Experten-Antwort

Widerspruch gegen teilweise bewilligte Erwerbsminderungsrente

von Asali03.04.2017 | 13:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 62 Jahre alt, zu 50% schwerbehindert und war insgesamt knapp 3 Jahre lang ununterbrochen wegen 2 Hauptkrankheiten arbeitsunfähig erkrankt. Im September 2016 wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert eine Rhea zu machen. Diese fand im November 2016 statt. Aus der Rhea wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Im März 2017 wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und ich habe mich wieder arbeitslos gemeldet da ich noch 400 Tag Anspruch auf Zahlung von ALG 1 habe. Letzten Samstag erhielt ich meinen Rentenbescheid in dem mir eine Teilerwerbsminderungsrente mit Abschlägen bis 2019 bewilligt wurde. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen da ich Ende Mai 2017 63 Jahre alt werde und Schwerbehindertenrente beantragen könnte, die soweit ich weiß ohne Abschläge ist. Aufgrund meines Alters,der gesundheitlichen Einschränkungen und der langen Arbeitsunfähigkeit wird es mir nicht mehr möglich sein, eine Teilzeitstelle etc. zu bekommen.Wie mache ich es richtig ? Ich bedanke mich im voraus für ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihrer Schilderung sind Sie von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Reha-Antrag zu stellen. Anschließend wurde diese Maßnahme auch durchgeführt. Aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse, sind Sie in Ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Der zuständige Rentenversicherungsträger hätte Sie jedoch darauf aufmerksam machen müssen, dass im Rahmen des Gestaltungsrechts der Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch in diesem Fall in eine Rente wegen Alters umgewandelt werden kann. Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen müssen Sie eine wirtschaftliche Abwägung treffen:

- Wie hoch sind die Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld)?

- Wie hoch ist die Teilrente mit Sozialleistungen?

- Wie hoch ist die Altersrente mit Rentenabschlägen?

Erst wenn diese o.a. Beträge ermittelt wurden können Sie eine Entscheidung treffen.

Vorsorglich sollten Sie aus den o.a. Widerspruch einlegen, bis alle diese o.a. Fakten ermittelt wurden.

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