Aufgrund Ihrer Schilderung sind Sie von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Reha-Antrag zu stellen. Anschließend wurde diese Maßnahme auch durchgeführt. Aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse, sind Sie in Ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Der zuständige Rentenversicherungsträger hätte Sie jedoch darauf aufmerksam machen müssen, dass im Rahmen des Gestaltungsrechts der Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch in diesem Fall in eine Rente wegen Alters umgewandelt werden kann. Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen müssen Sie eine wirtschaftliche Abwägung treffen:
- Wie hoch sind die Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld)?
- Wie hoch ist die Teilrente mit Sozialleistungen?
- Wie hoch ist die Altersrente mit Rentenabschlägen?
Erst wenn diese o.a. Beträge ermittelt wurden können Sie eine Entscheidung treffen.
Vorsorglich sollten Sie aus den o.a. Widerspruch einlegen, bis alle diese o.a. Fakten ermittelt wurden.