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Experten-Antwort

Widerspruch gegen

von Hanna17.12.2018 | 11:34
88 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! ich beziehe seit einigen Jahren eine Vollerwerbsunfähigkeitsrente. Aufgrund eines Rehaaufenthalts, die mich als teilerwerbsfähig eingestuft haben (wie sie mir vorab mitgeteilt haben, der Rentenbescheid ist noch nicht eingegangen), reche ich mit einer neuen Einstufung als teilerwerbsunfähig. Meine Frage: Was ist bei einem Widerspruch an sinnvollen Unterlagen beizufügen? Bescheinigung/Erklärung des behandelnden Psychologen und/oder Therapeuten beispielsweise? (Die einen in der Regel ja viel besser kennen, als die Menschen in der Reha.) Vielen lieben Dank für alle Ratschläge!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2018 | 14:04

Bei Bezug einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Rückwandlung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur möglich, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich verbessert hat. Bei der Weitergewährung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung wird zum Wegfallzeitpunkt eine aktuelle medizinische Einschätzung vorgenommen, mit der die Verwaltung über die weitere Gewährung und über die Rentenart entscheidet. Sie können bereits vor Bescheiderteilung aktuelle medizinische Unterlagen sowie eine persönliche Einschätzung Ihres Leistungsvermögens im Gegensatz zu der Beurteilung im Entlassungsbericht einreichen. Dann können alle Unterlagen bereits beim Bescheid berücksichtigt werden. Die Rentenversicherung kann nur mit den vorliegenden Unterlagen oder benannten ärztlichen Behandlungen entscheiden, wenn diese vorher bekanntgegeben wurden. Grundsätzlich hat ein aktueller Entlassungsbericht eine hohe Wertigkeit. Von Bedeutung sind besonders medizinische Unterlagen, die nach dem Rehaaufenthalt erstellt wurden oder Behandlungensergebnisse, die die Schwere der Erkrankung anders als im Entlassungbericht bewerten.

2 Antworten

Mikeam 17.12.2018 | 11:47
Sie wollen ja belegen, dass Sie weiterhin voll Erwerbsgemindert sind und sich dieser Zustand zu den vorherigen Jahren nicht geändert hat ggf. sich verschlimmert hat. Also alles an Arztbriefe, Berichte, Entlassungsberichte (in Kopie) und die damit einhergehende Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit beim Widerspruch mit einreichen die Ihnen vorliegen (aktuelle Unterlagen).
Feliam 17.12.2018 | 13:34
Ich würde erstmal den entsprechenden Rentenbescheid abwarten und mir dann Gedanken machen, Sie haben ja einen Monat Zeit. Denn es ist nicht gesagt, dass nur aufgrund der Einschätzung der Reha-Klinik irgendwas an Ihrer Rente geändert wird, beispielsweise könnte es eine sog. Arbeitsmarktrente werden, die auch eine Rente wg. voller Erwerbsminderung ist oder dem Entlassungsbericht wird nicht gefolgt, weil noch andere Erkrankungen in die Beurteilung mit reinspielen, die in der Reha nicht genügend gewürdigt sind usw.
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