Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei Bezug einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Rückwandlung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur möglich, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich verbessert hat. Bei der Weitergewährung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung wird zum Wegfallzeitpunkt eine aktuelle medizinische Einschätzung vorgenommen, mit der die Verwaltung über die weitere Gewährung und über die Rentenart entscheidet. Sie können bereits vor Bescheiderteilung aktuelle medizinische Unterlagen sowie eine persönliche Einschätzung Ihres Leistungsvermögens im Gegensatz zu der Beurteilung im Entlassungsbericht einreichen. Dann können alle Unterlagen bereits beim Bescheid berücksichtigt werden. Die Rentenversicherung kann nur mit den vorliegenden Unterlagen oder benannten ärztlichen Behandlungen entscheiden, wenn diese vorher bekanntgegeben wurden. Grundsätzlich hat ein aktueller Entlassungsbericht eine hohe Wertigkeit. Von Bedeutung sind besonders medizinische Unterlagen, die nach dem Rehaaufenthalt erstellt wurden oder Behandlungensergebnisse, die die Schwere der Erkrankung anders als im Entlassungbericht bewerten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.