Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung ob der Widerspruch eingegangen ist. Besprechen Sie die die Möglichkeiten einer Umweinweisung.
Die Klinik hat keine Informationen darüber, dass Ihr Ehemann in eine andere Reha-Klinik möchte. Informieren Sie die Klinik, dass Sie gegen die Klinikzuweisung Widerspruch beim Rentenversicherungsträger eingereicht haben.