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Experten-Antwort

Widerspruchsbescheid EM Rente

von Machmichklug18.10.2017 | 19:35
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2 Antworten

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Hallo, mein Widerspruchsbescheid zur beantragten EM Rente ist ist gekommen und es ist wieder eine Ablehnung. Nun empfielt mir der VdK zu klagen. Dort sagte man mir die Rentenversicherung ist dem Zeitraum (5/3 Jahre)mit angegebenen Datum nicht gefolgt bzw. wurde nicht anerkannt.Aber warum nicht? Die Leute vom VDK sind doch nicht dumm und haben doch den Bescheid dahingehend geprüft sonst hätten die doch den Widerspruch nicht damit begründet. Nun schlägt man vor, daß ich klagen müsse, klage bereits eingereicht, Begründung wird wohl nachgereicht. Ich will eigentlich nicht klagen, denn man weiß ja inzwischen wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert mit welchem Ausgang auch immer. Man sagte mir auch ich kann die Klage jederzeit zurück nehmen. Gibt es denn gar keine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung mit der D. Rentenversicherung? So daß der Zeitraum doch noch anerkannt wird? Es wäre mir sehr daran gelegen. Kann ich das irgentwie erreichen, daß außergerichtlich nochmals eine Überprüfung erfolgt? Bitte um Rat

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Machmichklug,

dem Beitrag von "???" kann ich hier nur zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 19.10.2017 | 07:39
"Dort sagte man mir die Rentenversicherung ist dem Zeitraum (5/3 Jahre)mit angegebenen Datum nicht gefolgt bzw. wurde nicht anerkannt.Aber warum nicht? Die Leute vom VDK sind doch nicht dumm und haben doch den Bescheid dahingehend geprüft" Der Zeitraum bestimmt sich nach dem Eintritt der Erwerbsminderung. Das ist eine medizinische Frage. Der Gutachter der DRV ist halt nicht der Meinung Ihrer Ärzte (VdK kann sich nur auf deren Aussagen stützen). Wer Recht hat, müsste jetzt das Gericht feststellen. Wenn Sie das unbedingt nicht wollen, könnte man auch die Klagefrist verstreichen lassen und dann einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Das macht aber nur Sinn, wenn Sie wirklich neue Erkenntnisse und Unterlagen haben. Ansonsten kostet Sie das nur noch mehr Zeit, weil auch die Überprüfung nicht das von Ihnen gewünschte Ergebnis bringt. "Gibt es denn gar keine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung mit der D. Rentenversicherung?" Sorry, wie stellen Sie sich das vor? Jeder gibt ein paar Monate nach?
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