Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Annalena,
leider muss ich mich der Antwort von DRV anschließen.
Wenn Sie den Widerspruchsbescheid schon erhalten haben, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Klage. Wie aber schon erwähnt wurde, kann dies ebenfalls ein langwieriger Prozess werden.
Sie können natürlich auch versuchen einen neuen Antrag stellen, wenn jetzt beispielsweise neue Erkenntnisse vorliegen.
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