Als Unternehmer waren Sie offensichtlich nicht versicherungspflichtig. Eine Pflichtbeitragszahlung kommt damit nicht in Frage.
Freiwillige Beiträge können für die Vergangenheit nur bis zum 31.03. des Folgejahres (z.B. bis 31.03.2013 für 2012) gezahlt werden. Da diese Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die Jahre 2010/11 bereits verstrichen ist, könnten Sie sich nur noch für 2012 freiwillig versichern. Sie sollten sich jedoch beraten lassen, inwieweit dies überhaupt sinnvoll ist.