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Experten-Antwort

Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung bei einem 400€ Studenten-Nebenjob?

von snick05.03.2015 | 19:57
876 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich benötige einmal Hilfe zu folgender Frage. Ich gehe neben meinem Masterstudium einem Nebenjob nach. Dieser wird mit 400€ vergütet. Davon abgezogen werden momentan 9,35% als Beitrag zur Rentenversicherung. Also bleiben netto 362,60€. Da ich über 30 bin, kann ich keine studentische Krankenversicherung mehr abschließen und bin somit freiwillig bzw. gesetzlich versichertes Mitglied und zahle nach der gesetzlichem Mindestbemessungsgrundlage Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Nun meine Frage: Wie berechnet sich die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung. Im Internet habe ich eine Seite gefunden auf der beschrieben wird, dass bei Nebenjobs seit 01.01.2015 insgesamt 18,7% als Beitragssatz zur Rentenversicherung anfallen. Davon hat der Arbeitgeber 15% zu tragen und der Arbeitnehmer den Rest also 3,7%. Dh. es würden 385,20€ ausgezahlt werden. Warum sind es bei mir 9,35% also genau die Hälfte der 18,7% und nicht 3,7%? Ab wann gilt eine geringfügige Beschäftigung? Kann es sein dass mein Nebenjob als normales Arbeitsverhältnis betrachtet wird? Wie unterscheidet man in diesem Fall? Vielen Dank und schönen Gruß

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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_national/tipps_fuer_studenten.pdf?__blob=publication

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4 Antworten

William 05.03.2015 | 20:31
Kleiner Tipp , Erhöhen Sie die Stundenzahl so das Sie auf 460€ brutto/netto ca.408€ kommen, dann kann der Arbeitgeber Sie in Gleitzone anmelden und Problem Beitrag Rentenversicherung /Krankenversicherung.sind gelöst.
W*lfgangam 05.03.2015 | 21:05
Hallo snick, >Dieser wird mit 400€ vergütet. Davon abgezogen werden momentan 9,35% als Beitrag zur Rentenversicherung. Da läuft bei Ihnen vielleicht etwas schief. Wie Sie richtig recherchiert haben, hat der AG bei einem Minijob 15 % zur RV selbst zu zahlen - und Ihnen ist nichts abzuziehen, sofern Sie nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und aktuell 3,7 % zuzahlen/sich abziehen lassen müssten. Oder besteht noch ein weiterer Minijob, so dass Sie insgesamt aus der Minijob-Grenze rausrutschen? Ansonsten beherzigen Sie den Tipp von Wille, reden mit Ihrem AG für etwas mehr Einkommen jenseits von 450 EUR und sind damit auch aus der freiwilligen KV raus und beide (Sie und AG) sparen. Hatte Ihr Arbeitgeber eigentlich kein Problem, in Anbetracht des jetzt geltenden Mindestlohns, Sie weiter unter der Minijob-Grenze zu halten - oder haben Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen? Wenn es da intern (Sie/AG) 'knirscht', einfach mal mit Ihrer Krankenkassen reden (ist Einzugsstelle für alle (sozialversicherungspflichtigen) Beiträge, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Gruß w.
snickam 05.03.2015 | 22:51
Erst einmal vielen Dank für die Antworten und Tipps. >Wenn es da intern (Sie/AG) 'knirscht',... Nein, intern knirscht es nicht. Ich verdiene 400€, weil ich neben dem Bafög "nur" 4880€ im Jahr dazu verdienen darf. Komme ich insgesamt über den Betrag, würde mir dies vom Bafög abgezogen werden. Trotzdem ist dies ein interessanter Tipp. Die selbst bezahlte Krankenversicherung kostet immerhin 165,38€ im Monat und bei einem Midi-Job würden mir ja dann nur ca.zwei Euro pro Monat vom Bafög abgezogen werden. Und ich wäre komplett versichert. Nach weiterer Recherche gehe ich davon aus dass mir dann beim Bafög auch die Zuschläge für die Krankenversicherung (62€) und die Pflegeversicherung (11€) aberkannt werden würden. Dann würden mir also insgesamt ca. 75€ abgezogen. Daraus ergebn sich zwei gegenüber zu stellenden Fälle: Fall 1: Bafög 670€ + 385,20€ Nebenjob - 165,38€ Krankenversicherung = 889,82€ Fall 2: Bafög 595€ + 408€ Nebenjob = 1003€ Der erste Fall ließ sich noch optimieren und besser an die Grenze von oben beschriebenen 406,66€ im Monat anpassen, zudem hier auch noch strittig ist ob nun 9,35% oder 3,7% gelten. Irgendwas wird sich der Steuerberater ja dabei gedacht haben. Ich habe dazu folgenden Link im Internet gefunden: http://www.mhplus-krankenkasse.de/stud_job_dauer.html Leider wird hier m.E. nicht ersichtlich, worin der Unterschied in Bezug auf den Prozentsatz zur Beitragspflicht besteht. Ich verstehe das so, dass unter 450€ 3,7% angesetzt werden müssten und ab 850€ 9,35%. Die prozentualen Beitragssätze dazwischen sind gestaffelt. Kann dies jemand bestätigen oder Genaueres dazusagen? Trotzdem werde ich darüber nachdenken ob der zweite Fall nicht besser wäre, da sich dort ja auch der später zurückzuzahlende Anteil am Bafög verringert. Vielen Dank nochmal und auf weiteren Antworten warte ich gespannt...;) Gruß s.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 06.03.2015 | 09:05
Damit die Spannung nicht ausufert ein weiterer Kommentar. Mit einer Beitragsstaffel hat dies nichts zu tun, die Prozente bestimmen den Betrag aufgrund der Bruttosumme. Das eine ist der klassische Verdienst der Geringverdiener, inzwischen erhöht auf monatlich 450. jährlich 5400 zulässig. Automatisch ist hier die Beitrags Aufstockung Gesetz, der AN . ist mit 3,7% 16,55 Beitrag gefordert. Der Vollbeitrag- 15% + 3,7- bringt bei 28,61 Rentenwert : 34857 x 5400 4.43 mehr Rente die Krankenversicherung, zwar rechnerisch in der Beitrags Abführung erreicht, führt aber den AN. nicht zur Mitgliedschaft. Fall II, Verdienst unter Vorlage der Lohnbe- scheinigung-früher Steuerkarte, hier werden halbe, halbe 14,6 % KrV. und 18,7% RV.fäl- lig, die KrV. kann sich sogar einseitig,wie gehabt- durch Zusatzbeitrag-nunmehr Kassen unterschiedlich erhöhen. MfG.
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