Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie ist der übliche Weg nach Erwerbsminderungsrente?

von Karen23.03.2019 | 07:30
166 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich war 2 Jahre krankgeschrieben und bekam 3 Jahre lang Erwerbsminderungsrente, die am 30.3 endet. Nun habe ich Alg1 beantragt und das bekomme ich dann ab April. Der Sachbearbeiter fragte mich nach meinen Restleistungsvermögen. Keine Ahnung. Denn im letzten Rehabericht stand ja noch, das es kein Restleistungsvermögen gibt. Die Erwerbsminderungsrente ist unbegründet nicht verlängert worden, angeblich bin ich nun wieder gesund. Nun stehe ich nach 5 Jahren zu Hause wie „Ochs vorm Berg“ und weiß nicht, was ich machen soll? Was ist üblich? Beantrage ich jetzt erstmal eine medizinische Rehabilitation? Da sind allerdings erst 3 Jahre seit der letzten um, so wird es wohl gar nicht bewilligt werden. Oder doch? Ich habe keinen Arbbeitsplatz mehr. Meinen gelernten Beruf kann ich nicht mehr ausüben. Beantrage ich denn jetzt eine Umschulung, oder wie ( bin schon 50). Damals schon versucht, wurde abgelehnt, dazu war ich nicht gesund genug. Mein Gesundheitszustand hat sich in den letzten 5 Jahren überhaupt gar nicht verändert ( gibt mein Krankheitsbild auch nicht her)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Karen,

wir können hier nicht klären, ob der Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente zu Unrecht abgelehnt wurde. Sie sollten aber, wenn Sie unsicher sind auf jeden Fall Rechtsmittel, also Widerspruch einlegen (zunächst zur Fristwahrung). Den Widerspruch sollten Sie dann begründen. Hierzu können Sie wie von Silvia und DRV beschrieben vorgehen. Ihr Hausarzt oder der behandelnde Facharzt sollte/könnte die aktuellen medizinischen Unterlagen vorliegen haben, die die DRV als medizinische Begründung herangezogen haben. Schließen Sie sich deshalb ggfs. mit den Ärzten kurz. Die vom Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit angefragten Angaben zum Restleistungsvermögen können Sie von der zuständigen Rentensachbearbeitung erfragen bzw. erhalten. Grds., aufgrund der Ablehnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist davon auszugehen, dass Sie vollschichtig einsetzbar sind und zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einem Restleistungsvermögen gesprochen werden kann, da Sie ja lt. Bescheid keinerlei Einschränkung aus med. Sicht haben.

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung (evtl. verbunden mit Aufnahme eines Widerspruchs, ebenfalls Erläuterungen zu Umschulungen, med. Reha) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

KSCam 23.03.2019 | 11:42
Nach der Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass die Verlängerung der EM Rente abgelehnt wurde. Daraus folgt dass die DRV glaubt dass Sie grundsätztlich allgemeine Arbeiten ganztags ausüben können. Darüber ob noch ein Widerspruchs- oder Klageverfahren läuft schreiben Sie nichts (ändert aber auch nichts an Ihrem künftigen Verhalten). Sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und dort sagen dass Sie "in dem Maß eine Arbeitsstelle suchen wie die DRV Sie für erwerbsfähig hält". Parallel dazu steht es Ihnen frei sich selbst um passende Arbeit zu kümmern. Ob eine medizinische Reha Ihnen helfen kann (=Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern kann) weiß keiner im Forum. Das sprechen Sie mit Ihrem medizinischen Fachpersonal ab. Notfalls steht es Ihnen frei einen Antrag zu stellen, wie darüber entschieden wird sehen Sie dann in einigen Wochen - entweder gibts die Reha oder halt nicht. Und mit beruflicher Reha ist es genauso. Ob ein über 50 Jähriger mit diversen gesundheitlichen Einschränkungen allerdings für eine Umschulung (=komplett neue Berufsausbildung) geeignet ist, ist fraglich. Trauen Sie sich das überhaupt zu? Tipp: sollten Sie allerdings der Meinung sein gar nichts mehr arbeiten zu können, wird weder übers Arbeitsamt noch über eigene Bewerbung etwas rumkommen, weil die anderen Beteiligten sehr schnell merken, dass "die Arbeitssuchende gar nicht daran glaubt die fragliche Arbeit bewerkstelligen zu können". Sollten Sie diese Einstellung haben, bleibt nur weiter um die Rente zu kämpfen (Widerspruch, Klage, neuer Antrag, u.a.). Ob erfolgreich oder erfolglos, wird die Zukunft zeigen.
Schorscham 23.03.2019 | 11:57
Warum keine Ahnung? Niemand kann Ihr beufliches Leistungsvermögen besser beurteilen als Sie selbst. Dann wurde Ihre EM-Rente entweder bisher unrechtmäßig gewährt oder aktuell unrechtmäßig verweigert. Im ersten Fall müssen Sie sich im Rahmen Ihres Leistungsvermögens um Arbeit bemühen und im zweiten Fall gegen die Rentenablehnung Rechtsmittel einlegen. Sie werden doch wohl beurteilen können, ob Sie rentenrelevant erwerbsgemindert sind oder nicht! MfG
W*lfgangam 24.03.2019 | 15:43
Hallo Karen, 'üblich' ist, dass man rechtzeitig/ca. 6 Monate vorher, die Weiterzahlung der befristeten EM-Rente beantragt. Welchen Grund hatten Sie, das nicht zu tun? Oder, wie von @KSC vermutet, bereits "abgelehnt" ...Ihre Angaben sind zu dürftig, um da weiter zu spekulieren, warum Sie erst jetzt/so plötzlich der "Ochs vorm Berg" sind. Suchen Sie das Gespräch bei der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Karenam 25.03.2019 | 07:26
Hatte doch geschrieben „ist unbegründet nicht verlängert worde“...... bin davon ausgegangen, dass man dann daraus schließen konnte, das ich auch rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt habe. Ein Widerspruch macht keinen Sinn, da mein Krankheitsbild ja der DRV vorliegt und ich akzeptiere ja auch, das es vielleicht eben nicht reicht für eine Verlängerung. Ich bin nur unsicher, weil ich irgendwie nicht weiß was ich machen soll. Ihr schreibt: einfach Arbeit suchen. Aber: in meinen alten Beruf soll und kann ich eigentlich nicht zurück. Es ist aber das einzige was ich kann. Soll ich mir jetzt trotzdem dort was suchen? Oder soll ich irgendeinen ungelernten Job annehmen? Deswegen frag ich ja, was üblich ist? Ich bin das erste mal in meinen Leben in dieser Situation und hab keinen Plan. Mein Leistungsbild kann ich nicht selber einschätzen, ich bin noch genauso krank wie vor 5 Jahren und hab mich ehrlich gesagt gewundert, dass ich damals Erwerbsminderungsrente bekam und jetzt nicht mehr, obwohl sich rein gar nichts geändert hat. Soll ich denn versuchen, vor Arbeitsbeginn noch mal eine Reha zu beantragen? Mach das Sinn? Die 4 Jahre sind allerdings noch nicht um
Silviaam 25.03.2019 | 07:53
Zitat von Karen anzeigen
Hallo Karen Sie schreiben darüber, dass Sie fünf Jahre lang EMR bezogen haben und vor weniger als vier Jahren auch in einer Reha waren. Wie lange liegt denn die Reha zurück, warum erfolgte sie und wer hat sie in die Wege geleitet und was besagt der damalige Rehaabschlussbericht über Ihr Restleistungsvermögen aus? Sie schreiben, dass Sie weiterhin genauso so krank sind wie vor fünf Jahren. Waren Sie auch in den letzten fünf Jahren in kontinuierlicher ärztlicher und therapeutischer Behandlung, sodass es darüber Aufzeichnungen/Dokumentationen gibt, wie es um Ihren Gesundheitszustand steht, ob das Krankheitsbild sich in der Zeit gleichbleibend verhalten hat, oder verschlechtert oder gar gebessert? Haben Sie sich die Begründung, die zur Ablehnung einer Verlängerung Ihrer EMR führte, bei der DRV eingefordert (Akteneinsicht) um ggf. einen Widerspruch zu führen? Wenn alles tatsächlich dafür spricht, dass sich Ihr Gesundheitszustand in den fünf Jahren des EMR-Bezugs nicht positiv verändert hat, und Sie dies anhand von Dokumentationen (Rehabericht/Arzt-/Therapiebefunde) auch belegen können, dann gehen Sie unbedingt in Widerspruch und bei Ablehnung ggf. ins Klageverfahren! Wenn die DRV das weiterhin anders sieht, könnte zur klärenden Beurteilung diese noch eine erneute Reha in Auftrag geben. Alles Gute und Gruß von Silvia
DRVam 25.03.2019 | 07:55
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Erwerbsminderungsrente fälschlich nicht verlängert wurde, bleibt Ihnen nur der Weg über Widerspruch oder Klage. Ob Ihnen eine Rehs gewährt wird, wissen Sie erst, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Bei entsprechender medizinischer Begründet, muss auch die Vierjahresfrist nicht eingehalten werden. Sonst wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026