Hallo, Karen,
wir können hier nicht klären, ob der Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente zu Unrecht abgelehnt wurde. Sie sollten aber, wenn Sie unsicher sind auf jeden Fall Rechtsmittel, also Widerspruch einlegen (zunächst zur Fristwahrung). Den Widerspruch sollten Sie dann begründen. Hierzu können Sie wie von Silvia und DRV beschrieben vorgehen. Ihr Hausarzt oder der behandelnde Facharzt sollte/könnte die aktuellen medizinischen Unterlagen vorliegen haben, die die DRV als medizinische Begründung herangezogen haben. Schließen Sie sich deshalb ggfs. mit den Ärzten kurz. Die vom Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit angefragten Angaben zum Restleistungsvermögen können Sie von der zuständigen Rentensachbearbeitung erfragen bzw. erhalten. Grds., aufgrund der Ablehnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist davon auszugehen, dass Sie vollschichtig einsetzbar sind und zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einem Restleistungsvermögen gesprochen werden kann, da Sie ja lt. Bescheid keinerlei Einschränkung aus med. Sicht haben.
Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung (evtl. verbunden mit Aufnahme eines Widerspruchs, ebenfalls Erläuterungen zu Umschulungen, med. Reha) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.