Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn der Rehabericht nicht ganz korrekt ist, dann haben Sie auch die Möglichkeit über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger eine Stellungnahme zwecks Berichtigung abzugeben. Vereinbaren Sie zu diesem Zwecke einfach einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln .In der Beratungsstelle kann man mit Ihnen bei einer Stellungsnahme zwecks Berichtigung behilflich sein. Außerdem liegt dann diese Stellungnahme gleich bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Von einer Email schicken rate ich ab. Die schriftliche Stellungnahme ist hier der richtige Weg.
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