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Experten-Antwort

Wie mit Rehabericht umgehen?Einspruch?

von tomml13.11.2011 | 22:37
9918 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag. Ich habe heute die Kopie meines REhaberichtes erhalten. Einige Punkte sind meinermeinung nach nicht ganz korrekt. Dieser Rehabericht ist wichtig bzgl. LTA bzw. Umwandlung in EM-Rente. Meine Frage: Bringt es überhaupt etwas, gegen diesen Bericht vorzugehen? Sprich beim der Rehaklinik Einspruch gegen einige Textzeilen zu stellen? Wie geht man in solchen Fällen vor? Oder soll ich einfach abwarten, was der REntenträger zu diesem Bericht sagt? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2011 | 12:13

Wenn der Rehabericht nicht ganz korrekt ist, dann haben Sie auch die Möglichkeit über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger eine Stellungnahme zwecks Berichtigung abzugeben. Vereinbaren Sie zu diesem Zwecke einfach einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln .In der Beratungsstelle kann man mit Ihnen bei einer Stellungsnahme zwecks Berichtigung behilflich sein. Außerdem liegt dann diese Stellungnahme gleich bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Von einer Email schicken rate ich ab. Die schriftliche Stellungnahme ist hier der richtige Weg.

6 Antworten

Alltagsbegleiteram 13.11.2011 | 23:02
Schreiben Sie die Reha-Klinik an und bitten um eine Korrektur der fraglichen Aussagen. Falls der zuständige Arzt sich weigert: Die Klinik sollte über ein Beschwerdemanagement verfügen.
Useram 14.11.2011 | 06:52
Schicken Sie vielleicht dem Rententräger einen Abdruck Ihres Schreibens an die Klinik mit Ihren Änderungsvorschlägen.
Nixam 14.11.2011 | 07:09
Wenn Sie beabsichtigen, eine EM-Rente zu beantragen oder eine LTA, dann ist dieser Bericht sehr wichtig. Auseinandersetzen müssen Sie sich diesbezüglich nur mit der Rehabilitationsklinik; wie die Vorredner schon gesagt haben. Wenn Sie aber keinen EM-Rentenantrag stellen möchten oder LTA-Antrag, können Sie es auf sich beruhen lassen. Nach spätestens 2 Jahren achtet auch der RV-Träger nicht mehr, was "damals" im Entlassungsbericht gestanden hat... Viele Grüße Nix
???am 14.11.2011 | 07:58
Bevor Sie sich auf die Änderung des Rehaberichts versteifen, sollten Sie auch bedenken, dass es keinen Anspruch auf einen wunschgemäßen Bericht gibt. Was ist eigentlich falsch? Sollte es um Tatsachen gehen (durchgeführte Behandlungen, Angaben zur Vorerkrankung, Familiengeschichte ...), sollte die Berichtigung kein Problem darstellen. Geht es um Schlussfolgerungen (z.B. Leistungsvermögen ...) können Sie höchsten verlangen, dass Ihre evtl. abweichende Meinung aufgenommen wird. Bei allem anderen (fachliche Fehler, Aussagen über Ihre Mitwirkung, falsche Wiedergabe Ihre Aussage zu Ihrer Erwerbsfähigkeit ...) würde ich direkt eine Stellungnahme an die DRV schicken. Je nach nach dem können Sie eine Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärzte beifügen oder Ihr Schreiben als Beschwerde über den Geschäftsführer laufen lassen und/oder eine schriftliche Stellungnahme der DRV fordern.
Mabuseam 14.11.2011 | 14:04
Warum haben sie nicht beim Arztgespräch zum ABschluss der reha mit dem Arzt über seine Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit gesprochen? Das wäre doch das Normalste der Welt? Die RV macht von sich aus gar nichts, wenn im Abschlußbereicht arbeitsfähig >6h steht. Für die RV sind sie arbeitsfähig! Sie müssen nun aktiv gegen den Abschlußbereicht vorgehen. Ich würde mei dem Reharzt anrufen und nicht gleich einen Brief schreiben, der in einigen Wochen beantwortet werden wird... Ggf. Rücksprache mit dem VDK. Viel Glück!
Alltagsbegleiteram 14.11.2011 | 17:11
Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich es gelegentlich erlebt, dass durch simple Schreibfehler im Arztbrief der Sinn eines Satzes ins Gegenteil verkehrt wurde. Da hatte zum Beispiel der Klinikarzt (dessen Schreibkraft?) geschrieben: „Örtlich, zeitlich und situativ NICHT ausreichend orientiert.“ Dieses NICHT war jedoch ein Schreibfehler. Der Patient war geistig fit. Dem Hausarzt war das klar. Allerdings hätte der unkorrigierte Arztbrief bei Gutachten nach Aktenlage zu irrtümlicher Beurteilung führen können. Natürlich können Sie dem Rehaarzt eine Email schicken.
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