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Zur Experten-Antwort springenHallo Manfred,
sofern Sie keine aktuelle Rentenauskunft haben, aus der Sie sehen können, auf welche Altersrente ein Anspruch besteht, sollten Sie diese zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern und/oder in einer Auskunft-und Beratungsstelle einen Termin vereinbaren. Aus der Rentenauskunft geht auch hervor, wie hoch Ihre Rentenansprüche derzeit sind. Inwieweit es notwendig ist, sich weiter arbeitslos zu melden, auch wenn Sie keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit /JobCenter beziehen, könnte bei einem Beratungsgespräch geklärt werden. Um keine Ansprüche zu verlieren, ist es eigentlich immer empfehlenswert, sich weiter arbeitslos melden. So ist z.B. für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit eine Arbeitslosmeldung erforderlich. Allerdings können Sie diese Rente nur noch in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem 01.01.1952 geboren sind.
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