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Experten-Antwort

Wie soll es weiter gehen?

von Manfred H.29.07.2011 | 16:14
2318 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin nach 41 Jahren Erwerbstätigkeit arbeitslos geworden. Bekomme bis März 2012 für 2 Jahre ALG. Dann bin ich 60 Jahre alt. Meine Frau arbeitet voll. Wir haben ein Haus und Ersparnisse. Auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass ich mich nach Ablauf des ALG (März 2012) abmelden könne, denn weitere Leistungen würde ich nicht be- kommen. Wenn nicht müsste ich weiterhin Bewerbungen schreiben und evtl. eine Um- schulung machen. Wenn ich mich anmelde, was wird mit den Krankenkassenbeiträgen und welche Möglichkeiten habe ich was die Rente betrifft ? Rentenbeiträge privat weiterbe- zahlen oder mit Abschlägen Rente beantra- gen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2011 | 10:40

Hallo Manfred,

sofern Sie keine aktuelle Rentenauskunft haben, aus der Sie sehen können, auf welche Altersrente ein Anspruch besteht, sollten Sie diese zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern und/oder in einer Auskunft-und Beratungsstelle einen Termin vereinbaren. Aus der Rentenauskunft geht auch hervor, wie hoch Ihre Rentenansprüche derzeit sind. Inwieweit es notwendig ist, sich weiter arbeitslos zu melden, auch wenn Sie keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit /JobCenter beziehen, könnte bei einem Beratungsgespräch geklärt werden. Um keine Ansprüche zu verlieren, ist es eigentlich immer empfehlenswert, sich weiter arbeitslos melden. So ist z.B. für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit eine Arbeitslosmeldung erforderlich. Allerdings können Sie diese Rente nur noch in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem 01.01.1952 geboren sind.

3 Antworten

Didiam 29.07.2011 | 17:19
Hallo Manfred,bezüglich der Krankenversicherung kann ich Dir sagen,dass Du Dich über Deine Frau versichern lassen kannst,brauchst keine eigenen Beiträge zahlen. D.
KSCam 29.07.2011 | 18:35
Wegen der Krankenversicherung befragen Sie Ihre Krankenkasse, wahrscheinlich sind Sie über die Ehefrau familienversichert.... Wegen der Rente schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft und werden erkennen, dass Sie erst mit 63 den Altersrentenanspruch haben. Ausnahme Sie wären schwerbehindert (aber wenn Sie das wären, wären Sie wohl der einzige Schwerbehinderte auf dieser Welt, der nicht weiß dass er ab 60 in Rente gehen kann :)) Freiwillige Beiträge zahlen lohnt sich in aller Regel nicht.
Jennifer Darkam 30.07.2011 | 14:49
Hallo Manfred, willkommen im Club! Neben diesem sehr guten Forum hier zu allen Rentenfragen, solltest Du Dich in Deiner Situation mit Deinen Fragen auch ganz dringend an die bewährten Erwerbslosenforen wenden (wie z.B. das "Erwerbslosenform Deutschland" oder "Tacheles", etc.) und Dich durch örtliche Erwerbsloseninitiativen unterstützen lassen. Da kommt eine ganze Menge auf Dich zu in nächster Zeit. Der offizielle Informationsfluss ist oft nicht optimal, weil es sich wohl um eine Art von "Holschuld" handeln soll. So muss man sich jede Menge Wissen rund um die Sozialgesetzbücher "draufschaffen", um einschätzen zu lernen, welchen Wert eine Information hat, und wie man mit ihr umgeht. Sonst macht man leicht sehr kostspielige Fehler, die sich dann auch oft nicht mehr korrigieren lassen. Trotzdem: den Mut nicht verlieren und Kopf hoch!
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