Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ähnlich,
eine rückwirkende Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung ist nur für das laufende Kalenderjahr oder maximal bis 31.03. für das vorangegangene Kalenderjahr möglich.
Wir haben hier einige nicht zielführende Beiträge gelöscht und bitten dafür für Verständnis.
Ein schönes Wochenende.
Ihr Admin
Weil Sie sich rentenversichern DÜRFEN aber krankenversichern MÜSSEN
Das war für @Ähnlich geantwortet.... sorry Schönes Wochenende allen!Wahrscheinlich nur auf Antrag?(Antragsnr. ???). Die Krankenkasse kommt von selbst um die Ecke und schickt eine Rechnung. Warum die DRV nicht?Weil Sie sich rentenversichern DÜRFEN aber krankenversichern MÜSSEN
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