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Experten-Antwort

Wie wird eine Ausbildung bei den Entgeldpunkten berücksichtigt?

von ThNa198026.09.2015 | 13:11
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Hallo, ich habe mal versucht meinen aktuellen Rentenstand nachzurechnen, dabei bin ich auf eine Frage zu Ausbildungszeiten gestoßen: Ich habe 2008 zum ersten mal eine Renteninformation bekommen. Auf der sind 2,6762 Entgeldpunkte angezeigt. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste ich nach meinem Verständnis zumindest für folgendes Punkte bekommen 1997 Einkommen (Ausbildung) 4892, bei einem Durschnittseinkomen von 52143 ergeben sich 0,09 Entgeldpunkte 1998 Einkommen (Ausbildung) 15938, bei einem Durschnittseinkomen von 52925 ergeben sich 0,30 Entgeldpunkte 1999 Einkommen (Ausbildung) 16774, bei einem Durschnittseinkomen von 53507 ergeben sich 0,31 Entgeldpunkte 2000 Einkommen (Ausbildung) 9156, bei einem Durschnittseinkomen von 54256 ergeben sich 0,17 Entgeldpunkte Insgesamt wären das: 0,87 Punkte Dann kam eine Zeit in der ich Schule+Studium gemacht habe und nebenbei auf 400 € Basis gearbeitet habe. Dafür nehme ich hier zunächst mal 0 Punkte an. In 2007 habe ich dann nach dem Studium einen normalen Job angenommen. 2007 Einkommen 26764, bei einem Durschnittseinkomen von 29951 ergeben sich 0,89 Entgeldpunkte Genau diese Beträge (+Beträge für geringfügige Beschäftigung) stehen auch in der Rentenmitteilung die ich bekommen habe. Mir ist nicht klar wie sich daraus die 2,6762 Punkte ergeben. Meine Fragen sind: 1) Ich habe gelesen, dass für Schule/Studium/Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr für max 3 Jahre je 0,75 Punkte anerkannt werden. Die 3 Jahre habe ich durch Schule/Studium/Ausbildung. D.h. ich würde erwarten dafür schonmal 2,25 Punkte zu bekommen. Ist die Annahme richtig? 2) Die Punkte die durch das Einkommen während der Ausbildung erzielt wurden werden mit den maximal Punkten von 2,25 verrechnet. D.h. für die Ausbildung würde ich 2,25 Punkte bekommen und nicht 2,25 + 0,87? 3) Wenn ich die 2,25 (Ausbildung) + 0,89 (Job 2007) rechne, komme ich auf 3,14. Wie passt das zu den 2,6762 Punkten? Wie bereits geschrieben, habe ich nebenbei immer noch auf 630DM/400€ Basis gearbeitet, das würde die 3,14 ja eher noch minimal erhöhen. Muss ich die 2,25 Punkte für die Ausbildung evtl. noch speziell beantragen? Danke im Voraus

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

fordern Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an und wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

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10 Antworten

V.am 26.09.2015 | 13:50
Man weiß gar nicht, wo man hier überall anfangen soll, weil mehrere Sachverhalte quer durcheinander geworfen werden. Fordern Sie sich einfach eine Rentenauskunft (mit Berechnungsanlagen) an. Da steht dann, 1) wieviel EP Sie aus dem Arbeitsentgelt erzielt haben, 2.) wie hoch/ob ein "zuschlag" für die beitragsgeminderten Monate der Berufsausbildung stande kommt [ermittelt auf in einer extra Berechnung] 3.) "zuschlag" aus Entgelten von geringfügig entlohnten Beschäftgiung [ermittelt auf in einer extra Berechnung] - im Übrigen gibt es dies erst seit 01.04.1999
W*lfgangam 26.09.2015 | 18:02
Zitat von V. anzeigen
Ergänzend: und das lässt sichThNa1980 dann besser vor Ort erklären/die Rentenauskunft aufdröseln ...sonst tippert man sich hier einen Wolf. Was bei seinem Rentenbeginn (Jg. 80) dann gelten wird ...ich fürchte, die Änderungen bis dahin werde ich nicht mehr kommentieren können ;-) Antworten zu seiner Fragestellung sind daher aktuell rein akademischer Natur. Gruß w.
Freier Demokratam 26.09.2015 | 23:43
Zitat von tzu anzeigen
Den jüngsten Umfrageergebnissen nach zu urteilen, dürfte die FDP den meisten Bundesbürgern gut bekannt sein. Dass nach der nächsten Bundestagswahl ein Wiedereinzug ins Parlament erfolgt, ist ziemlich wahrscheinlich, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Zu @HotRod sei zu bemerken, dass es schon ziemlich naiv ist, das Bürgergeld-Projekt der FDP mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) für Arbeitsunwillige nach den Vorstellungen der Linkspartei zu vergleichen. Und wenn Frau Kipping tatsächlich ab 2017 Sozialministerin werden sollte, würde es höchste Zeit für mich, diesem Land den Rücken zu kehren.
tzuam 27.09.2015 | 01:28
Zitat von Freier Demokrat anzeigen
Für die jüngeren Leser sollten sie nochmal erklären wer oder was die FDP ist.
Den jüngsten Umfrageergebnissen nach zu urteilen, dürfte die FDP den meisten Bundesbürgern gut bekannt sein. Dass nach der nächsten Bundestagswahl ein Wiedereinzug ins Parlament erfolgt, ist ziemlich wahrscheinlich, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.
Zum einem scheint Humor nicht ihre Stärke zu sein. Zum anderen sehen die jüngsten Umfrageergebnissen die FDP nicht im nächsten bundestag sitzen, denn die 5 %. Klausel gilt weiterhin. Des Weiteren: Wer hat geschrieben, dass es einen nicht gefallen würde, wenn die FDP in den BTag einziehen würde? Ferner: geben Sie sich keine Mühe jetzt irgendwas tiefsinniges zu posten. Wird - richtigerweise - sowieso alles gelöscht und interessiert obendrein niemanden - wirklich niemanden.
Little Stevenam 28.09.2015 | 15:46
Hallo ThNa1980, mit den sehr vagen Angaben ist es schwierig auf so konkrete Fraen zu antworten, ich will es dennoch versuchen (anhand dessen wie es am wahrscheinlichsten ist): Ihren Angaben zufolge durfte ihr aktueller Stand des Versicherungskontos sein: Die allgemeine Wartezeit ist mit 69 Monaten erfüllt (41 Mo. Beitragszeiten + 28 Mo. aus geringfügiger Beschäftigung) Rentenpunkte: 1,7708 EP aus Beitragszeiten 0,9054 EP Zuschläge aus Mini-Job ====== 2,6762 EP Zu ihren Fragen: 1) + 2) + 3) Die (automatisch) höhere Bewertung der Berufsausbildung kann sich mit den derzeitigen Rentenzeiten hinsichtlich einer Altersrente nicht ergeben. Grund: Ihr Gesamtleistungswert beträgt (geschätzte) 0,0073 Entgeltpunkte, für die Berufsausbildung wird dieser auf (ca.) 0,0055 Entgeltpunkte gekürzt (=75%). Rechnung dann: 36 Monate Lehre (=36 x 0,0055 EP) = 0,1980 EP Abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,8772 EP =>Zusätzliche Entgeltpunkte für diese Lehr-Zeiten ergeben sich (derzeit!) nicht. Sollte sie bis zum Beginn einer Altersrente weitere Beiträge (weit jenseits eines Mini-Jobs!) einzahlen, so kann diese "Höherwertung" durchaus noch -zumindest zum Teil- zum Tragen kommen, max. in der Summe aber 2,25 EP (d.h. zusätzliche 1,3728 EP zu den schon vorhandenen 0,8772 EP ). Den Höchstwert würden sie rechnerisch z.B. errreichen, wenn sie ab sofort bis zum Beginn der Regelaltersrente einen Bruttoverdienst von ca. 42.000€ brutto durchgehend hätten... Hoffe, die Hinweise helfen!
W*lfgangam 28.09.2015 | 20:42
Zitat von Little Steven anzeigen
Hallo Little Steven, ziemlich gut, wirklich!!! ...son büschen Rentenmathematik ist schnell erklärt, wenn man ein wenig mehr in der Materie drin steckt und aktuelle Daten/Vermutungen in Zahlen umsetzt - Sie scheinbar schon :-) Zweifel: >Grund: Ihr Gesamtleistungswert beträgt (geschätzte) 0,0073 Entgeltpunkte, für die Berufsausbildung wird dieser auf (ca.) 0,0055 Entgeltpunkte gekürzt (=75%). Da die ersten 36 Monate Pflichtbeitragszeit immer mit 0,0833/Monat bewertet werden, dürfte der Gesamtleistungswert 'etwas' höher ausfallen - nur 'ne Vermutung ...zur entgültigen Bewertung müsste ich eine Rentenauskunft 'sehen' bzw. hab das jetzt nicht nachgerechnet :-) > ThNa1980: Muss ich die 2,25 Punkte für die Ausbildung evtl. noch speziell beantragen? Nein, dass macht die 'Maschine' automatisch. Soweit alle rentenrechtlichen Zeiten/Tatbestände richtig erfasst sind, 'rechnet' die halt auch pauschale Zuschläge dazu. Wie gesagt, aktuell eine rein akademische Diskussion ... Gruß w.
Little Stevenam 29.09.2015 | 09:33
In der Tat wird die Lehrzeit bei der Ermittlung der Entgeltpunkte für den Gesamtleistungswert mit 0,0833 EP pro Monat angesetzt, bei der Bewertung dieser Zeit dann aber auf 75% (max. 0,0625 EP/Monat) begrenzt. Dies ergibt -zumindest meinen Berechnungen zufolge- den o.g. Wert. Würde man im übrigen -theoretisch- eine Erwerbsminderungsrente berechnen wollen (versicherungsrechtliche Voraussetzungen dürften aber nicht erfüllt sein, auch nicht vorzeitig), so ergäbe sich ein deutlich höherer Gesamtleistungswert mit 0,0270 EP. Aber auch der -insofern tatsächlich akademische Betrachtung- würde nicht dazu führen, dass bei der Bewertung der beitragsgeminderten Lehrzeiten ein Zuschlag herauskäme. Man kann es also drehen und wenden wie man will, die Lehrzeit kann (derzeit!) mit den vorhanden Zeiten nicht in Form von Zuschlägen aufgewertet werden.
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