Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Steven,
Sie müssen auf jeden Fall einen neuen Rentenantrag stellen. Es wird dann komplett neu geprüft, ob jetzt wieder eine Erwerbsminderung vorliegt und ggf. in welchem Umfang (volle EM, teilweise EM). Der E-Bericht der Reha und die Zuerkennung der Schwerbehinderung müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine entsprechende EM vorliegt.
Beginnt die neue EM-Rente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen EM-Rente, werden für die neue Rente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen Rente zugrunde gelegt.
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