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Experten-Antwort

wieder erwerbsrente

von steven01.05.2017 | 15:06
1100 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe wegen eines kaputten Rückens bis 10.2015 erwerbsrente bekommen. Durch starkes abnehemen von ca 90kg war ich ab da wieder bedingt eingliederungsfähig. 2016 eine Umschulung angefangen. Im märz 2016 an MS erkrankt und wegen vieler schübe in reha geschikt worden. nach reha nur noch 3-6 stunden arbeitsfähig und die schwerbehinderung bekommen . Was kann Ich tun wenn meine jetzige vollzeit umschulung beendet wird? Mus ich erwerbsrente evtl. komplett neu beantragenoder reicht eine wiederaufnahme da ja eine eingliederung nie zu einem erfolg führen wird wegen der einschränkungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2017 | 13:04

Hallo Steven,

Sie müssen auf jeden Fall einen neuen Rentenantrag stellen. Es wird dann komplett neu geprüft, ob jetzt wieder eine Erwerbsminderung vorliegt und ggf. in welchem Umfang (volle EM, teilweise EM). Der E-Bericht der Reha und die Zuerkennung der Schwerbehinderung müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine entsprechende EM vorliegt.

Beginnt die neue EM-Rente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen EM-Rente, werden für die neue Rente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen Rente zugrunde gelegt.

2 Antworten

W*lfgangam 01.05.2017 | 19:41
Hallo steven, nach der hier schon 2015 beendeten Erwerbsminderungsrente ist wieder ein vollständiger Neuantrag zu stellen. Gruß w.
KSCam 01.05.2017 | 20:09
Wenn Sie derzeit eine Umschulung in Vollzeit machen ist nicht unbedingt wahrscheinlich dass Sie erwerbsgemindert sind. Aber das wird im Rentenverfahren geprüft.
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