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Wiedereingliederung

von katie05.06.2010 | 22:53
977 Ansichten
2 Antworten

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ich bin momentan fast am ende der 3-wöchigen-Reha-Zeit angelangt. Die Wiedereingliederung soll durchgeführt werden. Plan ist Arbeitgeber gefaxt worden. Ich muss aber laut den Ärzten bis zur Antwort meines Arbeitsgebers in der Rehaklinik verbleiben. Stimmt das so, muss ich in der Rehaklinik bleiben - also über den ursprünglichen Entlassungstermin hinaus - bis mein Arbeitgeber geantwortet hat?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.06.2010 | 10:05

Auch ich bin (wie "Fritzi") der Ansicht, dass die Reha-Einrichtigung Sie gerne bis zur Entscheidung Ihres Arbeitgebers dort behalten möchte, da dann noch ein größerer Handlungsspielraum besteht und dort noch andere, für Sie in Frage kommende Möglichkeiten besprochen bzw. getestet werden können.

Wenngleich man Sie sicherlich nicht zwingen kann, dort zu bleiben, würde auch ich jedoch einen verlängerten Aufenthalt für sinnvoll halten.

Inwieweit aufgrund des nun längeren Aufenthaltes dort Sie vielleicht bis zur Entscheidung kurzfristig nach Hause könnten, liegt sicherlich auch an der Entfernung zu Ihrem Wohnort und wäre mit der Verantwortlichen der Klinik abzuklären.

1 Antworten

Fritziam 06.06.2010 | 09:10
Zu einer Rehaverlängerung " zwingen " kann Sie sicher niemand. Die Antwort ihres Arbeitgebers wird aber auch sicher nicht Wochen dauern sondern höchsten 1-2 Tage und wird wohl noch bis zum normalen Ende ihrer Reha dort eintreffen. Zur Not wird die Klinik telefonisch bei ihrem AG nachfragen. Und wenn Sie dann wirklich noch 1-2 Tage länger in der Reha verbringen ist dies doch auch nicht so schlimm oder ? Viele Leute würden sich sehr freuen wenn Sie eine Rehaverlängerung genehmigt bekämen, was aber leider häufig nicht der Fall ist. Ich denke die Ärzte benötigen unbedingt deshalb die Antwort ihres AG betreffend der WE , um bei einer Ablehnung andere Möglichkeiten in ihrem Fall zu veranlassen. Wenn z.b. die WE durch ihren AG abgelehnt wird, könnte auch eine befristete EM-Rente ( teilweise oder voll ) oder eine Teilhabe am Arbeitsleben ( Umschulung) oder andere Dinge in Frage kommen. Deshalb ist der Verbleib in der Reha bis zur Entscheidung ihres AG nicht zuletzt auch in ihrem eigenen Interesse, damit Sie wissen wie es für Sie dann letztlich weitergeht wenn die WE nicht möglich ist.
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