Hallo moni,
sofern Sie den "Lohnverlust" während der Altersteilzeitarbeit ansprechen, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.
Wieviel Prozent Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Altersteilzeitarbeit gewährt ist Verhandlungssache. Es müssen allerdings mindestens 70 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes gewährt werden.
Meinen Sie mit Ihrer Anfrage wieviel Prozent Abschläge Sie bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente kommt es zuersteinmal darauf an, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die vorgezogene Altersrente erfüllt sind. Die Abschläge bei einer Inanspruchnahme mit Vollendung des 60. Lebensjahres belaufen sich auf maximal 18 %.
Für konkretere Auskünfte empfehlen wir Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.